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       # taz.de -- Dragoner-Areal in Kreuzberg: Bund klagt gegen Berlin
       
       > Die Stadt erhält das Filetgrundstück, so war es im Hauptstadtvertrag
       > abgemacht. Doch der Streit geht weiter.
       
   IMG Bild: Never ending Streitereien
       
       Berlin taz | Eigentlich könnte alles klar sein. Nach jahrelangem Tauziehen
       um das Dragoner-Areal am Mehringdamm soll das Grundstück endgültig vom Bund
       an das Land Berlin gehen. So steht es in dem im Mai von Finanzminister
       Wolfgang Schäuble (CDU) und Berlins Regierendem Bürgermeister Michael
       Müller (SPD) unterzeichneten [1][Hauptstadtvertrag].
       
       Statt eines Verkaufs zum Höchstpreis und der Bebauung des überwiegend von
       Autowerkstätten genutzten Areals mit Luxuswohnungen kann Berlin nun zeigen,
       dass Stadtentwicklung auch sozial und demokratisch zu gestalten ist. Im
       Rahmen der Ernennung zum Sanierungsgebiet „Rathausblock“ sind dafür
       umfangreiche Mittel vorgesehen.
       
       Die Bürgerbeteiligung zur Entwicklung des 47.000 Quadratmeter großen
       Geländes [2][läuft bereits auf Hochtouren], da überrascht eine Antwort des
       Bundesministeriums der Finanzen auf eine schriftliche Anfrage der
       SPD-Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe. Aus dieser geht hervor, dass
       die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), eine dem Finanzministerium
       untergeordnete Bundesbehörde und bisherige Besitzerin des Areals, an einer
       im vergangenen Winter eingereichten Klage gegen das Land Berlin und dessen
       Ausrufung des Sanierungsgebiets festhält.
       
       Dass Berlin sich über das Planungsrecht in den Verkaufsprozess der Bima
       einmischte, passt dieser offenbar nicht. Kiziltepe jedenfalls sieht einen
       „unerklärlichen Widerspruch“ zwischen der abgemachten Abgabe des
       Grundstücks an die Stadt und der Klage – diese sei „perfide“ und „nicht
       hinnehmbar“.
       
       Im Juni 2016 wollte Berlin durch die Erklärung zum Sanierungsgebiet die
       festgefahrenen Verhandlungen mit dem Bund voranbringen und dazu beitragen,
       dass der Verkauf an einen Privatinvestor, der im Bundesrat blockiert wurde,
       endgültig rückabgewickelt wird.
       
       Die Stadt kann über das Mittel eines Sanierungsgebiets eine Quote für
       Sozialwohnungen vorschreiben, wodurch die Renditeerwartungen für das für 36
       Millionen Euro verkaufte Areal deutlich geschmälert werden. Im Februar
       wurde der Verkauf an den Investor dann annulliert, weswegen dieser
       seinerseits die Bima verklagt.
       
       22 Aug 2017
       
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