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       # taz.de -- Nach Protesten gegen Abschiebung: Bivsi Rana darf zurückkommen
       
       > Die Abschiebung der Gymnasiastin Bivsi Rana und ihrer Eltern aus Duisburg
       > nach Nepal hatte für Empörung gesorgt. Jetzt nimmt der Fall für sie ein
       > gutes Ende.
       
   IMG Bild: Bivsi Rana ist zurück
       
       Duisburg/Düsseldorf epd | Rund zwei Monate nach der Abschiebung der
       nepalesischen Familie Rana können die [1][15-jährige Gymnasiastin Bivsi]
       und ihre Eltern nach Duisburg zurückkehren. Nachdem das Auswärtige Amt die
       Visaanträge für die Familie aktuell übermittelt habe, seien diese umgehend
       durch die Stadt bearbeitet worden, sagte eine Stadtsprecherin am Dienstag.
       Die Rückkehr Bivsis in Begleitung ihrer Eltern erfolgt nun über ein
       „Schüleraustausch-Visum“.
       
       Im Anschluss daran kann die junge Frau, die in Deutschland geboren wurde,
       einen Folgeantrag für ein Studium oder eine Ausbildung stellen, wie die
       Stadt erklärte. Somit ist der Weg zurück nach Duisburg für die Familie Rana
       frei. Die Eltern kommen aus humanitären Gründen als Begleitung ihrer
       minderjährigen Tochter.
       
       Oberbürgermeister Sören Link (SPD) begrüßte die Rückkehr der Familie. Viele
       Menschen hätten sich dafür starkgemacht, „und vor allem das Engagement von
       Bivsis Mitschülern hat mich sehr beeindruckt“. Er sei erleichtert, dass
       diese äußerst schwierige Situation gelöst werden konnte.
       
       „Bei aller Freude über diese Einzelfallentscheidung sollten wir uns jedoch
       klar machen: Bei der derzeitigen Rechtslage war die Abschiebung
       rechtmäßig“, merkte der Oberbürgermeister kritisch an. Für die Zukunft
       müsse der Bund endlich Gesetze schaffen, die Kommunen nicht dazu zwingen,
       Familien wie die Ranas abzuschieben. Dies könne nicht im Sinne des
       Rechtsstaates sein. Und nicht immer gebe es ein „Happy End“ wie im Falle
       Bivsi.
       
       ## Abwägung zwischen „gut“ und „schlecht“ Integrierten?
       
       Auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP)
       appellierte an den Bund, für gut integrierte Menschen eine verlässliche
       Bleibeperspektive zu schaffen. Im Gegenzug müssten Integrationsverweigerer
       und Kriminelle konsequent abgeschoben werden. Stamp unterstrich die
       Rechtmäßigkeit der Abschiebung und betonte, dass die Rückholung des
       Mädchens und ihrer Eltern ein Einzelfall sei. Dank der guten Zusammenarbeit
       der Stadt Duisburg, des Auswärtigen Amtes und des Landes
       Nordrhein-Westfalem habe man eine konstruktive Lösung für die Familie
       finden können.
       
       Der Fall des Mädchens hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ende Mai war
       die damals noch 14-Jährige gemeinsam mit ihren Eltern nach Nepal
       abgeschoben worden. Trotz der Rechtmäßigkeit der Abschiebung hatten sich
       Mitschüler und Vertreter des Duisburger Steinbart-Gymnasiums,
       Oberbürgermeister Link, das Land NRW und der Petitionsausschuss des
       Landtags für eine Rückkehr der Familie eingesetzt.
       
       Das rigide Vorgehen der Behörden, die das Mädchen aus dem Schulunterricht
       geholt hatten, hing nach Medienberichten möglicherweise auch damit
       zusammen, dass die Eltern bei der Einreise in die Bundesrepublik vor knapp
       20 Jahren falsche Angaben gemacht hatten. Sie handelten nach eigenen
       Angaben aus Angst vor Verfolgung in Nepal. Ihr Asylantrag war bereits vor
       15 Jahren abgelehnt worden, sie gingen mit Klagen dagegen vor. Nachdem alle
       Rechtsmittel ausgeschöpft waren, lehnte jedoch auch die Härtefallkommission
       des Landes Nordrhein-Westfalen den Asylantrag ab.
       
       25 Jul 2017
       
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