# taz.de -- Ausbleibende Lebensmittelwarnungen: Na dann guten Appetit!
> Verbraucher erfahren häufig zu spät oder gar nicht, dass Nahrungsmittel
> belastet sind. Meist geht es um Salmonellen und Listerien.
IMG Bild: Es ist wieder Pilzzeit
Berlin taz | Die Warnung vor listerienbelasteten Pilzen musste bis zum
neuen Jahr warten. Auch die Information über Gift im Säuglingstee
verzögerte sich tagelang. Der Grund: Einen Tag vor Silvester wurden keine
Informationen auf dem Web-Portal [1][lebensmittelwarnung.de] mehr
eingestellt. Im zweiten Fall wurde die Landesbehörde zu spät über den
Rückruf informiert. Der Hinweis musste erst aus den kommunalen Stellen bei
dem zuständigen Sachbearbeiter ankommen.
2011 hatten Bund und Länder die Internetseite lebensmittelwarnung.de
gestartet. Mit dem Anspruch, Verbraucher schnell und zuverlässig zu
informieren, wenn in Nahrungsmitteln Metallspäne, Glasscherben oder
Holzstücke auftauchen. Oder Pestizid-Rückstände als verbotene Zutat
gemessen wurden. Martin Rücker von der Verbraucherorganisation Foodwatch
hält das Portal schlichtweg für gescheitert.
Laut Recherchen der Organisation erscheint nahezu jede zweite Warnung zu
spät auf der Seite. Hinzu kommt: Kaum einer kennt die Webseite. Kampagnen,
um das Portal bekannter zu machen, gibt es nicht. Zudem ist die Seite nicht
gerade verbraucherfreundlich. „Sie sieht aus wie eine in den 90er Jahren
eher versehentlich ins Netz gestellte Excel-Tabelle“, sagt Rücker. Er
fordert nicht nur ein schnelleres Eingreifen der Behörden, sondern auch
eine Verbreitung der Information auf allen Kanälen, inklusive Twitter und
Facebook.
Kritik üben die Verbraucherschützer aber nicht nur an der staatlichen
Webseite und dem gemächlichen Tempo der Behörden. Im Durchschnitt werden
rund 100 Lebensmittel im Jahr zurückgerufen. An erster Stelle stehen
mikrobiologische Verunreinigungen, also Salmonellen oder Listerien, dann
folgen Fremdkörper. Dazu gehören etwa Plastikteile im Brot.
Einheitliche Vorgaben für ein Rückrufmanagement gibt es nicht. Selbst wenn
Grenzwerte bestimmter Substanzen überschritten werden, muss es nicht
zwingend eine Rückrufaktion geben.
Es sind die Unternehmen, die entscheiden, ob und wann Produkte aus dem
Sortiment genommen werden. Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelhandel
bei Foodwatch, hält das für eine Schwachstelle. „Unternehmen sind
interessengeleitet und sie haben nicht an erster Stelle das
Gesundheitsinteresse der Verbraucher im Sinne“, sagt Blanken.
Zuständig für Ernährung ist eigentlich Bundeslandwirtschaftsminister
Christian Schmidt (CSU). Auch in seinem Ministerium sieht man Reformbedarf,
heißt es. Informationen für Verbraucher zu verbessern, dieser Punkt wurde
bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart. Doch
passiert ist bis zum Ende der Legislatur nur wenig.
25 Aug 2017
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DIR [1] http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/start/bvllmwde.p_oeffentlicher_bereich.ss_aktuelle_warnungen
## AUTOREN
DIR Tanja Pricarico
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