# taz.de -- Verhandlung wegen Facebook-Post: Hetze gegen Geflüchtete
> Auf Facebook bezeichnete Bianca K. Asylbewerber als „Parasiten“. Das
> Amtsgericht Blankenese muss nun entscheiden, ob das Volksverhetzung ist
IMG Bild: Dankbar, aber angeblich arbeitsscheu: Geflüchtete wurden von Bianca K. als „Parasiten“ verunglimpft
Ist die Bezeichnung „Parasit“ eine Volksverhetzung? Die 49-jährige Bianca
K. muss sich gegen diesen Vorwurf vor dem Amtsgericht Blankenese
verteidigen. Auf Facebook verbreitete sie einen Artikel der
rechtspopulistischen Website unzensuriert.at, in dem es um sieben
Asylbewerber ging, die angeblich kommunale Arbeit im sächsischen Waldenburg
verweigerten. Angeblich sagten die Asylbewerber, sie seien Merkels Gäste,
und Gäste müssten nicht arbeiten. Den Post kommentierte die Angeklagte mit
„LOL, ach nee, das sind einfach nur miese Parasiten“.
Während der Hauptverhandlung am Amtsgericht in Blankenese am
Donnerstagmorgen verweigerte die Angeklagte die Aussage. Sie saß schweigend
neben ihrer Rechtsanwältin und blickte auf ihre Notizen, ein großes Kreuz
baumelte an einem Band über ihrem Pullover. Als der Zeuge Michael W.
vernommen wurde, schaute sie ihn nicht an.
W. hatte die Staatsanwaltschaft über den Facebook-Beitrag, informiert,
nachdem er in den Kommentaren mit K. und anderen diskutiert hatte.
Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft im Februar Ermittlungen auf. Als W.
aussagte, dass K. Flüchtlinge generell als Parasiten bezeichnet habe,
schüttelte die Angeklagte verständnislos den Kopf. Einsichtig zeigte sich
K. nicht. Sie gab zwar zu, dass der Post mit dem Parasiten-Kommentar von
ihr stamme, wollte aber keine Schuld eingestehen.
Die Verteidigerin von K. las einen Antrag zur Beweisaufnahme vor, in dem
sie forderte, dass der Artikel von unzensuriert.at vorgelesen wird, damit
der Kontext des Kommentars deutlich werde. Die Oberstaatsanwältin
protestierte, da dies nur der Verbreitung des Inhalts diene. Die Richterin
las den Artikel trotzdem vor.
Die Verteidigung argumentierte in ihrem Antrag zur Beweisaufnahme, dass der
Strafbestand der Volksverhetzung nicht gelte, denn „es fehle ein Angriff
auf die Menschenwürde“. Die Bezeichnung als „Parasiten“ sei eine
Meinungsäußerung. Außerdem beziehe sich die Äußerung der Angeklagten nicht
auf alle Asylbewerber, sondern nur auf die in dem Artikel erwähnten.
Eine Recherche auf Facebook vermittelt einen Einblick in K.s Gesinnung. Sie
markiert Beiträge der AfD, der Identitären Bewegung und der NPD mit
„Gefällt mir“. Sie ist Mitglied in den Gruppen „Anti islamische Allianz
Abendland“, „Patriotischer Widerstand Deutschlands“ und „TEAM 69 Identitäre
Patrioten“.
Der Verhandlungstag endete nach einer Stunde, da eine Zeugin nicht erschien
und die Vermögensverhältnisse der Angeklagten ungeklärt sind. Sichtlich
erleichtert, dass es am Donnerstag zu keinem Urteil kam, verließ K. den
Gerichtssaal.
Die Staatsanwaltschaft fordert 120 Tagessätze à 30 Euro. Damit wäre K.
vorbestraft. Auf ihrem öffentlichen Facebook-Profil schrieb K. nach der
Verhandlung: „Die werte Staatsanwältin war zumindest eifrig im Einladen von
Presse gewesen und pöbeln konnte sie auch gut, ein Schelm der böses dabei
denkt. Eine so hasserfüllte Person ist mir noch nie begegnet!“
24 Aug 2017
## AUTOREN
DIR Philipp Steffens
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