# taz.de -- Kommentar Fall Bivsi R. aus Duisburg: Gute deutsche Pflichterfüllung
> Es ist gut, dass Bivsi R. nach Deutschland zurückkehren kann. Aber wieso
> ist das ein Gnadenakt? Damit wird Fremdheit fortgeschrieben.
IMG Bild: Gewissen? Pflicht! Bundesinnenminister De Maiziere beim Besuch des „Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr“, wo Abschiebungen koordiniert werden
Eine in Deutschland geborene und aufgewachsene Jugendliche wird von der
Polizei aus dem Schulunterricht gezerrt und mit ihren Eltern, abgelehnten
Asylbewerbern, die seit 20 Jahren in Deutschland leben, abgeschoben.
[1][Der Fall erregt bundesweit Aufsehen], Petitionen und Proteste führen
schließlich dazu, [2][dass die Jugendliche Bivsi R. wieder nach Deutschland
zurückkehren darf, genauso wie ihre Eltern].
Alle [3][Beteiligten] [4][betonen], dass das Vorgehen der Behörden absolut
rechtmäßig gewesen sei. Damit auch weiterhin alles seine Ordnung hat, ist
der Weg zur Rückkehr ein „Schüleraustausch-Visum“ – wohlgemerkt für eine in
Deutschland geborene, aufgewachsene und beschulte Jugendliche. Ihre Eltern
dürfen aus „humanitären Gründen“ die Tochter an den Ort des
jahrzehntelangen gemeinsamen Lebensmittelpunktes begleiten.
Der Gnadenakt des Schüleraustauschs, inklusive Hinweis darauf, dass Bivsi
R. nach dem Schulabschluss einen Folgeantrag stellen dürfe, um ein Studium
oder eine Ausbildung zu beginnen, ist im individuellen Fall
selbstverständlich besser als der Verbleib am fernen Abschiebeziel. Jedoch
wird dabei ganz den Regeln getreu die Fremdheit der Familie R.
fortgeschrieben. Sie bleiben Ausländer, die zwar seit Ewigkeiten in
Deutschland leben, aber immer wieder den demütigenden Gang auf die Behörde
werden machen müssen, um dort auf das Wohlwollen der Beamten zu hoffen,
Beamte, die doch immer nur ihre Pflicht tun.
Deutsche Beamte in Ausländerbehörde und Polizei sind sich keiner Schuld
bewusst und sehen die Verantwortung allein in der Gesetzeslage. Grad so,
als gäbe es keinen Ermessensspielraum für ihre Entscheidungen, kein
politisches Bewusstsein jenseits kühler Durchführungsbestimmungen, kein
Gewissen. Die Fremden müssen halt draußen bleiben, so sind die Regeln.
Geboren in Deutschland, aufgewachsen in Deutschland, in Deutschland zur
Schule gegangen. Warum hat Bivsi R., warum haben so viele andere Kinder von
Arbeitsmigranten, Geflüchteten und Asylbewerbern nicht automatisch ein
Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit? Das würde deutschen
Bürgermeistern oder Polizisten Krokodilstränen wie im aktuellen Fall
ersparen. Sie müssten, sonst ganz bedauernswerte Opfer der Gesetzeslage,
keine Schulkinder mehr aus dem Unterricht zerren und in Flugzeuge ans
andere Ende der Welt zwingen, weil es ihre Pflicht ist. Und die
Pflichterfüllung, die ist doch das Wichtigste.
26 Jul 2017
## LINKS
DIR [1] /Petition-der-Woche/!5416170
DIR [2] /Nach-Protesten-gegen-Abschiebung/!5435887
DIR [3] http://www.land.nrw/de/pressemitteilung/bivsi-rana-kehrt-nach-duisburg-zurueck
DIR [4] http://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Duisburg/102010100000054665.php
## AUTOREN
DIR Daniél Kretschmar
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