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       # taz.de -- Kommentar Fall Bivsi R. aus Duisburg: Gute deutsche Pflichterfüllung
       
       > Es ist gut, dass Bivsi R. nach Deutschland zurückkehren kann. Aber wieso
       > ist das ein Gnadenakt? Damit wird Fremdheit fortgeschrieben.
       
   IMG Bild: Gewissen? Pflicht! Bundesinnenminister De Maiziere beim Besuch des „Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr“, wo Abschiebungen koordiniert werden
       
       Eine in Deutschland geborene und aufgewachsene Jugendliche wird von der
       Polizei aus dem Schulunterricht gezerrt und mit ihren Eltern, abgelehnten
       Asylbewerbern, die seit 20 Jahren in Deutschland leben, abgeschoben.
       [1][Der Fall erregt bundesweit Aufsehen], Petitionen und Proteste führen
       schließlich dazu, [2][dass die Jugendliche Bivsi R. wieder nach Deutschland
       zurückkehren darf, genauso wie ihre Eltern].
       
       Alle [3][Beteiligten] [4][betonen], dass das Vorgehen der Behörden absolut
       rechtmäßig gewesen sei. Damit auch weiterhin alles seine Ordnung hat, ist
       der Weg zur Rückkehr ein „Schüleraustausch-Visum“ – wohlgemerkt für eine in
       Deutschland geborene, aufgewachsene und beschulte Jugendliche. Ihre Eltern
       dürfen aus „humanitären Gründen“ die Tochter an den Ort des
       jahrzehntelangen gemeinsamen Lebensmittelpunktes begleiten.
       
       Der Gnadenakt des Schüleraustauschs, inklusive Hinweis darauf, dass Bivsi
       R. nach dem Schulabschluss einen Folgeantrag stellen dürfe, um ein Studium
       oder eine Ausbildung zu beginnen, ist im individuellen Fall
       selbstverständlich besser als der Verbleib am fernen Abschiebeziel. Jedoch
       wird dabei ganz den Regeln getreu die Fremdheit der Familie R.
       fortgeschrieben. Sie bleiben Ausländer, die zwar seit Ewigkeiten in
       Deutschland leben, aber immer wieder den demütigenden Gang auf die Behörde
       werden machen müssen, um dort auf das Wohlwollen der Beamten zu hoffen,
       Beamte, die doch immer nur ihre Pflicht tun.
       
       Deutsche Beamte in Ausländerbehörde und Polizei sind sich keiner Schuld
       bewusst und sehen die Verantwortung allein in der Gesetzeslage. Grad so,
       als gäbe es keinen Ermessensspielraum für ihre Entscheidungen, kein
       politisches Bewusstsein jenseits kühler Durchführungsbestimmungen, kein
       Gewissen. Die Fremden müssen halt draußen bleiben, so sind die Regeln.
       
       Geboren in Deutschland, aufgewachsen in Deutschland, in Deutschland zur
       Schule gegangen. Warum hat Bivsi R., warum haben so viele andere Kinder von
       Arbeitsmigranten, Geflüchteten und Asylbewerbern nicht automatisch ein
       Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit? Das würde deutschen
       Bürgermeistern oder Polizisten Krokodilstränen wie im aktuellen Fall
       ersparen. Sie müssten, sonst ganz bedauernswerte Opfer der Gesetzeslage,
       keine Schulkinder mehr aus dem Unterricht zerren und in Flugzeuge ans
       andere Ende der Welt zwingen, weil es ihre Pflicht ist. Und die
       Pflichterfüllung, die ist doch das Wichtigste.
       
       26 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Petition-der-Woche/!5416170
   DIR [2] /Nach-Protesten-gegen-Abschiebung/!5435887
   DIR [3] http://www.land.nrw/de/pressemitteilung/bivsi-rana-kehrt-nach-duisburg-zurueck
   DIR [4] http://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Duisburg/102010100000054665.php
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Daniél Kretschmar
       
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