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       # taz.de -- Urteil zu sogenannten Gefährdern: Abschiebung ist verfassungsgemäß
       
       > Ausländer dürfen abgeschoben werden, auch wenn sie keine Straftat
       > begangen oder vorbereitet haben. Das entschied das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
   IMG Bild: Karlsruher Urteil: Wen deutsche Behörden für gefährlich halten, darf abgeschoben werden
       
       Karlsruhe rtr | Ausländer, von denen nach Einschätzung der
       Sicherheitsbehörden eine Terrorgefahr ausgeht, dürfen abgeschoben werden.
       Auch wenn die sogenannten Gefährder noch keine konkrete Straftat begangen
       oder vorbereitet hätten, sei die beschleunigte Abschiebung
       verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Begriff
       Gefährder sei ausreichend bestimmt, heißt es in der Begründung des am
       Donnerstag veröffentlichten einstimmigen Beschlusses. (AZ: 2 BvR 1487/17)
       
       Bereits im April 2017 hatte das Verfassungsgericht die Abschiebung zweier
       islamistischer Gefährder aus Göttingen gebilligt, allerdings ohne
       Begründung. In dem aktuellen Beschluss setzt sich das Verfassungsgericht
       erstmals ausführlich mit den Abschieberegelungen auseinander.
       
       Im zugrundeliegenden Fall geht es um einen 37 Jahre alten Algerier, der
       2003 nach Deutschland einreiste und inzwischen zwei in Deutschland geborene
       Kinder hat. 2017 stuften ihn die Sicherheitsbehörden als Gefährder ein und
       der Innensenator von Bremen ordnete seine Abschiebung nach Algerien an. Der
       Algerier hatte unter anderem den Anschlag auf einen Berliner
       Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 gerechtfertigt und sich zur
       Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) bekannt.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht billigte im Mai seine Abschiebung. Allerdings
       wurden diplomatische Zusicherungen Algeriens verlangt, dass dem Mann keine
       Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Die dagegen gerichtete
       Verfassungsbeschwerde des Mannes blieb erfolglos.
       
       27 Jul 2017
       
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