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       # taz.de -- Gesichtserkennungstest in Berlin: Niedrige Trefferquote
       
       > In Berlin wird die Gesichtserkennung vor laufender Kamera getestet. Es
       > ist die anspruchsvollste Nutzung des bislang wenig erfolgreichen
       > Verfahrens.
       
   IMG Bild: Nix erkennbar: Ob die Überwachungskamera mehr sieht?
       
       Freiburg taz | Jedes Gesicht hat charakteristische Merkmale, etwa das
       Verhältnis der Augen zu anderen Gesichtsteilen. Diese Merkmale können
       biometrisch vermessen und in digitale Daten – ein sogenanntes
       Template/Muster – übersetzt werden. Bei der biometrischen Gesichtserkennung
       werden nicht die Fotos, sondern zwei Templates miteinander verglichen.
       
       Die einfachste Form der Gesichtserkennung ist der 1:1-Vergleich, die
       sogenannte Verifikation. Im Sicherheitsbereich findet man sie zum Beispiel
       bei der automatisierten Passkontrolle an deutschen Flughäfen. Dabei wird
       nur festgestellt, ob der Fluggast seine eigenen Papiere vorzeigt und nicht
       den Pass einer Person, die ihm ähnlich sieht. Hierzu wird bei der Kontrolle
       ein aktuelles Foto des Fluggasts gefertigt, dessen Template mit dem im Pass
       gespeicherten Template des Passfotos verglichen wird.
       
       Anspruchsvoller ist der Abgleich von Fotos mit Datenbanken (1:n), die
       sogenannte Identifikation. Hier gibt es im Sicherheitsbereich viele
       mögliche Anwendungsfälle: Ein Verhafteter weigert sich, seinen (richtigen)
       Namen zu sagen, das Opfer hat ein Selfie mit dem mutmaßlichen Täter auf
       seinem Smartphone gespeichert oder ein Observationsteam fotografiert eine
       unbekannte Person.
       
       Um herauszufinden, um wen es sich handelt, kann das Bundeskriminalamt (BKA)
       Aufnahmen mit der nationalen polizeilichen Zentraldatenbank (Inpol-Z)
       abgleichen, die unter anderem digitalisierte Fotos aus der
       erkennungsdienstlichen Behandlung von rund 3,5 Millionen Personen enthält.
       Über das BKA können auch Bundespolizei und Landeskriminalämter diese
       Gesichtserkennung nutzen. In den vergangenen Jahren haben sich die Abfragen
       bei über 15.000 pro Jahr eingependelt. Aber: Die Zahl der Treffer ist
       gering, sie liegt manchmal nur bei rund zwei Prozent.
       
       Das BKA hat nach eigenen Angaben keine Möglichkeit, einen
       Lichtbilddatenbank-Abgleich etwa mit den Fotos im Ausländerzentralregister,
       in der Antiterrordatei oder im Schengen-Informationssystem durchzuführen.
       Die Bundesregierung hat auch versichert, dass sie aus den bei Pass- und
       Ausweisbehörden gespeicherten digitalen Lichtbildern keine Bilddatenbank
       der deutschen Bevölkerung aufbauen will.
       
       Die anspruchsvollste Nutzung der Gesichtserkennung wäre [1][die von Thomas
       de Maizière angekündigte „intelligente Videoüberwachung“], bei der im
       laufenden Kamerabetrieb die Gesichter der Passanten mit
       Fahndungsdatenbanken abgeglichen würden.
       
       1 Aug 2017
       
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