# taz.de -- Macron und das französische Arbeitsrecht: Es wird auf der Straße ausgetragen
> Präsident Emmanuel Macron kann die Reform des Arbeitsmarkts mit
> Verordnungen in Kraft setzen. Öffentlicher Protest wird folgen.
IMG Bild: 3. August: Während sich Frankreich über die Arbeitsrechtreform aufregt, entspannt sich Macron
Paris taz | Das Parlament hat die Regierung ermächtigt, die von Präsident
Emmanuel Macron angekündigten Reformen im Arbeitsrecht auf dem
Verordnungsweg durchzusetzen. Die Mehrheit der Abgeordneten hat damit dem
Wunsch der Regierung stattgegeben, diese sehr umstrittenen Reformen während
der Sommerpause im Eilverfahren in die Wege zu leiten. Einmal mehr hat
diese neue Regierung somit den Beweis dafür erbracht, dass sich in
Frankreich in der Fünften Republik die exekutive Staatsmacht stets gegen
das Parlament durchsetzt.
Macrons Absicht ist es, den Unternehmen mehr Bewegungsfreiheit zu geben.
Durch Verhandlungen sollen gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit
beispielsweise den lokalen und konjunkturellen Bedingungen angepasst werden
können. Das bisherige Arbeitsrecht kann dadurch je nach Kräfteverhältnissen
ausgehebelt werden. Auch sollen die Entschädigungen bei Entlassungen, die
bisher von Arbeitsgerichten den Umständen entsprechend frei festgesetzt
werden konnten, durch Höchstbeträge begrenzt werden.
Gewerkschaften und linke Parteien kritisieren die Reform und werfen dem
Präsidenten vor, den Sozialstaat abzubauen. Der Widerstand gegen das Gesetz
könnte nun auf der Straße formiert werden. Für den 12. September haben
deshalb Gewerkschaften zu Kundgebungen aufgerufen, der Linkspolitiker
Jean-Luc Mélenchon für den 23. September. Frankreich leidet seit Jahren
nach wie vor unter einer hohen Arbeitslosigkeit: Im Juni waren 3,48
Millionen Menschen ohne Job. Laut der europäischen Statistikagentur
Eurostat liegt die Arbeitslosenquote damit bei 9,6 Prozent.
Der genaue Inhalt der Verordnungen soll Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden ab dem 21. August vorgestellt werden. Die Regierung
will die Verordnungen dann Mitte September nach einer juristischen Prüfung
im Kabinett verabschieden und um den 25. September im Amtsblatt
veröffentlichen. Die Reform tritt am Tag nach der Veröffentlichung in
Kraft.
Seit Wochen hat die Regierung die Sozialpartner zu Vorgesprächen
eingeladen, um sich mit ihnen abzusprechen. In den Gewerkschaften wächst
dennoch der Verdacht, dass der Kündigungsschutz geschwächt, die
Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeber dagegen auf Kosten des Personals
ausgedehnt wird. Mit der jetzigen Vorgehensweise wird der Widerstand aber
nur vom Parlament auf die Straße verlegt.
4 Aug 2017
## AUTOREN
DIR Rudolf Balmer
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