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       # taz.de -- Macron und das französische Arbeitsrecht: Es wird auf der Straße ausgetragen
       
       > Präsident Emmanuel Macron kann die Reform des Arbeitsmarkts mit
       > Verordnungen in Kraft setzen. Öffentlicher Protest wird folgen.
       
   IMG Bild: 3. August: Während sich Frankreich über die Arbeitsrechtreform aufregt, entspannt sich Macron
       
       Paris taz | Das Parlament hat die Regierung ermächtigt, die von Präsident
       Emmanuel Macron angekündigten Reformen im Arbeitsrecht auf dem
       Verordnungsweg durchzusetzen. Die Mehrheit der Abgeordneten hat damit dem
       Wunsch der Regierung stattgegeben, diese sehr umstrittenen Reformen während
       der Sommerpause im Eilverfahren in die Wege zu leiten. Einmal mehr hat
       diese neue Regierung somit den Beweis dafür erbracht, dass sich in
       Frankreich in der Fünften Republik die exekutive Staatsmacht stets gegen
       das Parlament durchsetzt.
       
       Macrons Absicht ist es, den Unternehmen mehr Bewegungsfreiheit zu geben.
       Durch Verhandlungen sollen gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit
       beispielsweise den lokalen und konjunkturellen Bedingungen angepasst werden
       können. Das bisherige Arbeitsrecht kann dadurch je nach Kräfteverhältnissen
       ausgehebelt werden. Auch sollen die Entschädigungen bei Entlassungen, die
       bisher von Arbeitsgerichten den Umständen entsprechend frei festgesetzt
       werden konnten, durch Höchstbeträge begrenzt werden.
       
       Gewerkschaften und linke Parteien kritisieren die Reform und werfen dem
       Präsidenten vor, den Sozialstaat abzubauen. Der Widerstand gegen das Gesetz
       könnte nun auf der Straße formiert werden. Für den 12. September haben
       deshalb Gewerkschaften zu Kundgebungen aufgerufen, der Linkspolitiker
       Jean-Luc Mélenchon für den 23. September. Frankreich leidet seit Jahren
       nach wie vor unter einer hohen Arbeitslosigkeit: Im Juni waren 3,48
       Millionen Menschen ohne Job. Laut der europäischen Statistikagentur
       Eurostat liegt die Arbeitslosenquote damit bei 9,6 Prozent.
       
       Der genaue Inhalt der Verordnungen soll Gewerkschaften und
       Arbeitgeberverbänden ab dem 21. August vorgestellt werden. Die Regierung
       will die Verordnungen dann Mitte September nach einer juristischen Prüfung
       im Kabinett verabschieden und um den 25. September im Amtsblatt
       veröffentlichen. Die Reform tritt am Tag nach der Veröffentlichung in
       Kraft.
       
       Seit Wochen hat die Regierung die Sozialpartner zu Vorgesprächen
       eingeladen, um sich mit ihnen abzusprechen. In den Gewerkschaften wächst
       dennoch der Verdacht, dass der Kündigungsschutz geschwächt, die
       Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeber dagegen auf Kosten des Personals
       ausgedehnt wird. Mit der jetzigen Vorgehensweise wird der Widerstand aber
       nur vom Parlament auf die Straße verlegt.
       
       4 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Rudolf Balmer
       
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