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       # taz.de -- Gesperrte Journalisten beim G20-Gipfel: Verleumdet vom Verfassungsschutz
       
       > Ein Hamburger Polizeireporter wurde zu Unrecht vom G20-Gipfel
       > ausgeschlossen, gibt nun das BKA zu. Der Verfassungsschutz machte falsche
       > Angaben über ihn.
       
   IMG Bild: Nicht alle durften rein – weil der Verfassungsschutz falsche Angaben machte
       
       Hamburg epd | Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eingeräumt, beim Entzug von
       G20-Akkreditierungen Fehler gemacht zu haben. Einem betroffenen
       Journalisten wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem nachträglichen Entzug
       der Akkreditierung für den G20-Gipfel in Hamburg um einen Fehler der
       Behörden handelt. Das dreiseitige Schreiben an den Hamburger
       Polizeireporter Frank Bründel liegt dem NDR Medienmagazin „Zapp“ vor
       
       Das BKA habe im Vorfeld des G20-Gipfels bei den Sicherheitsbehörden
       Erkenntnisse über die Journalisten angefordert, die sich akkreditieren
       wollten, hieß es. Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz habe am 26.
       Juni fälschlicherweise mitgeteilt, dass Bründel als Teilnehmer einer linken
       Demonstration am 1. Mai 2017 festgenommen worden sei. Es gebe Anhaltspunkte
       dafür, „dass er einer gewaltbereiten Bewegung angehört oder diese
       nachdrücklich unterstützt“. Diese Informationen hat das BKA offenbar
       ungeprüft übernommen.
       
       Erst nach dem Gipfel, so heißt es in dem Schreiben, habe der
       Verfassungsschutz auf Anfrage mitgeteilt, dass Bründel „entgegen der
       zunächst übermittelten Erkenntnislage doch nicht Teilnehmer“ der besagten
       Demonstration gewesen sei. Tatsächlich hatte der Polizeireporter die
       Demonstration am 1. Mai gefilmt und war dabei von der Polizei kontrolliert
       worden. Weiter heißt es: „Mit den nunmehr vorliegenden Informationen wäre
       eine Aufnahme nicht erfolgt.“
       
       Während des Gipfels Anfang Juli in Hamburg wurden insgesamt 32 Journalisten
       die bereits genehmigten Akkreditierungen kurzfristig entzogen. Für das
       Akkreditierungsverfahren war das Bundespresseamt gemeinsam mit dem
       Bundeskriminalamt zuständig. Die Journalisten wurden am Eingang zum
       Tagungsort von Sicherheitskräften abgewiesen, ihre Namen standen auf einer
       Liste. Als Grund wurden später „ernsthafte Sicherheitsbedenken“ genannt.
       Unter Medienleuten sorgte das Vorgehen für Empörung und sorgte für Fragen,
       weil der nachträgliche Entzug aufgrund der regelmäßigen Kontrollen im
       Vorfeld unüblich ist.
       
       18 Aug 2017
       
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