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       # taz.de -- Plädoyer im NSU-Prozess in München: Treue Helfer
       
       > Die Bundesanwaltschaft sieht den Mitangeklagten André E. als zentralen
       > Helfer der Rechtsterroristen. Auch Holger G. sei „in vollem Umfang
       > überführt“.
       
   IMG Bild: Der Angeklagte Holger G. vor Gericht (Archivbild, 2014)
       
       München taz | 380 Prozesstage hat André E. geschwiegen. Als einziger
       Angeklagter im NSU-Prozess, viereinhalb Jahre lang. Und auch am Donnerstag
       verliert er kein Wort. Dafür fällt nun die Bundesanwaltschaft ihr Urteil
       über den 38-Jährigen. Und macht klar: Seine Strategie ist nicht
       aufgegangen.
       
       „Er war die helfende Hand des NSU, von der ersten Stunde an“, sagt
       Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten. Die Anklagepunkte der Beihilfe zum
       versuchten Mord und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
       hätten sich voll erwiesen. Ein „einzigartiges Näheverhältnis“ habe André E.
       zum Trio gepflegt, ihr „höchstes Vertrauen“ genossen. Als einziger der
       Mitangeklagten habe er genau gewusst, dass die Untergetauchten mordend und
       Anschläge verübend unterwegs waren.
       
       Mit ihrer Abrechnung setzt die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer im
       NSU-Prozess fort. Bereits vor der Sommerpause hatte sie Beate Zschäpe die
       volle Schuld an allen NSU-Morden und Anschlägen attestiert. Auch zwei als
       Waffenbeschaffer Angeklagte erklärte sie für schuldig.
       
       Nun knüpft sie sich die letzten beiden Mitangeklagten vor: zuerst André E.,
       dann Holger G. Bis zum Schluss habe E. dem NSU-Trio die Treue gehalten,
       half Zschäpe noch auf der Flucht 2011. Zuvor habe er den Untergetauchten
       Wohnungen organisiert und Wohnwagen angemietet, mit denen diese zwei
       Überfälle und einen Anschlag begingen. Und als das Trio 2007 aufzufliegen
       drohte, begleitete E. Zschäpe auf ein Polizeirevier und gab sich als ihr
       Ehemann aus.
       
       ## Protestaktion im Saal
       
       Weil der Zwickauer ohne Abstriche die militante Ideologie der
       Rechtsterroristen teile, sei er auch in die Taten eingeweiht worden, ist
       Weingarten überzeugt. E.s Körper ist übersäht mit rechtsextremen Tattoos.
       „Die Jew Die“, lautet eines. Damit sei auch seine Sympathie fürs Morden
       dokumentiert, so Weingarten. „Er war wahrhaft einer von ihnen.“ Noch nach
       dem Auffliegen des NSU fanden Ermittler ein Bild von Uwe Mundlos und Uwe
       Böhnhardt in E.s Wohnzimmer, mit dem Schriftzug „Unvergessen“. Für
       Weingarten kommt diese „Heldenverehrung“ einem Geständnis gleich.
       
       Auch Holger G. sieht der Bundesanwalt „in vollem Umfang überführt“. Schon
       zu Jugendzeiten in Jena bildete G. mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt eine
       Kameradschaft. Nach deren Untertauchen überließ er ihnen Reisepässe und
       einen Führerschein, überbrachte dem Trio eine Waffe und verwahrte für das
       Trio Geld. Auch G. habe damit die NSU-Terroristen maßgeblich unterstützt,
       so Weingarten.
       
       Zu Prozessbeginn war es erstmals im Prozess zu einer Protestaktion im Saal
       gekommen. Aktivisten riefen „Wir klagen an“ von der Tribüne und warfen
       Papierschnipsel hinab. Die Verhandlung wurde kurz unterbrochen. Die Aktion
       habe sich gegen die Bundesanwaltschaft gerichtet, teilten die Demonstranten
       mit. Die Behörde würde bis heute nicht das Helfernetzwerk des NSU und
       staatliche Mitverantwortung ermitteln.
       
       31 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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