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       # taz.de -- Genveränderter Mais in Italien: Anbauverbot bleibt bestehen
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Regelung für die Pflanze
       > MON 810 in Italien war rechtswidrig, kann aber in Kraft bleiben.
       
   IMG Bild: EU-Länder können nur vorübergehende „Sofortmaßnahmen“ gegen zugelassene Genpflanzen treffen
       
       FREIBURG taz | Italien durfte den Anbau des gentechnisch veränderten Maises
       MON 810 nicht unter Berufung auf das „Vorsorgeprinzip“ verbieten. Dies
       entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH).
       
       MON 810 ist die einzige genveränderte Pflanze, die in der Europäischen
       Union zum Anbau zugelassen ist. MON 810 wird hier vor allem in Spanien
       angebaut. In zahlreichen Staaten gibt es allerdings nationale
       Anbauverbote, so auch in Deutschland seit 2009 und Italien seit 2013.
       
       Eigentlich können EU-Staaten nur vorübergehende „Sofortmaßnahmen“ gegen
       zugelassene Genpflanzen treffen. Voraussetzung sind neue wissenschaftliche
       Erkenntnisse über eine wahrscheinliche Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt.
       Darauf berief sich auch Italien 2013. Die EU-Behörde für
       Lebensmittelsicherheit kam in einem Gutachten jedoch zum Schluss, dass es
       keine neuen Erkenntnisse gebe.
       
       Das EuGH-Verfahren wurde dann ausgelöst, weil das Landgericht Udine drei
       italienische Bauern, die trotz Verbots MON 810 anbauten, zu einer
       Geldstrafe verurteilte. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob das
       italienische Anbauverbot wirksam ist. Zentrale Frage beim EuGH war, ob
       Italien sich auf das im EU-Umwelt- und Lebensmittelrecht geltende
       Vorsorgeprinzip berufen kann. Der EuGH verneinte dies. Das Vorsorgeprinzip
       sei vor allem dann relevant, wenn es kein wissenschaftlich begleitetes
       Zulassungsverfahren gab. MON 810 sei jedoch vor der Zulassung
       wissenschaftlich geprüft worden.
       
       ## EuGH hat Verbot nicht aufgehoben
       
       Dennoch durften die Bauern das Verbot nicht missachten. Seine Wirksamkeit
       ende nämlich erst, so der EuGH, wenn die EU-Kommission es förmlich aufhebe.
       Eine solche Aufhebung ist nicht erfolgt.
       
       2015 hat die EU in ihrer Opt-Out-Richtlinie das Zulassungsverfahren für
       Genpflanzen geändert. EU-Staaten können Hersteller nun bitten, ihr Gebiet
       aus dem Zulassungsantrag auszunehmen. Wenn der Hersteller dennoch eine
       EU-weite Zulassung will und erhält, können Mitgliedsstaaten auch aus
       agrarpolitischen und anderen Gründen den Anbau verbieten.
       
       Aufgrund einer Übergangsvorschrift, von der Italien und Deutschland
       Gebrauch gemacht haben, gilt dies auch für den bereits zugelassenen Genmais
       MON 810. Monsanto hat für die Vergangenheit und die Zukunft auf eine
       Zulassung für Italien, Deutschland und 17 andere Staaten verzichtet.
       
       13 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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