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       # taz.de -- Wahlbetrugsvorwürfe gegen AfD Bremen: Anzeige ist raus
       
       > Vor allem gegen sich selbst ist die AfD Bremen sehr klagelustig. Mehrere
       > Mitglieder zeigten sich gegenseitig an – auch wegen Wahlbetrugs und
       > Körperverletzung.
       
   IMG Bild: Viele kaputte Flaschen sind noch keine Partei. Die AfD schon
       
       BREMEN taz | Während die SpitzenkandidatInnen der AfD mit rassistischen
       E-Mails und geschichtsklitternden Reden ihre Partei inhaltlich weiter
       demaskieren, zeigt ihr Bremer Landesverband, dass man auch im Kleinen
       undemokratisch sein kann. Seit Jahren werden parteiintern Kleinkriege
       ausgetragen. Gleich mehrere AfD-Mitglieder klagten gegen ihre Partei: Die
       taz berichtete bereits über ein [1][Verfahren wegen eines geplatzten
       Mietvertrages] vor dem Amtsgericht Blumenthal. Nun liegen der taz Dokumente
       vor, die zahlreiche weitere Streitigkeiten belegen.
       
       Allein ein Mitglied aus Bremen-Nord, Michael Krieger, stellte mehrfach
       Strafanzeige gegen ParteikollegInnen wie etwa den Bürgerschaftsabgeordneten
       Alexander Tassis (AfD). Der wiederum zeigte Krieger an. Mehrere
       Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung und
       weiterem sind zwar inzwischen eingestellt. Aber die Auseinandersetzung
       zwischen den Beteiligten ging parteiintern weiter: Dabei geht es auch um
       Vorwürfe wie Wahl- und Urkundenfälschung sowie Verleumdung.
       
       Krieger besteht unter anderem darauf, beim Landesparteitag im November 2014
       als Kandidat für den Beirat Vegesack gewählt worden zu sein. Im Protokoll
       der Veranstaltung ist jedoch festgehalten, dass er als Kandidat für den
       Beirat Burglesum aufgestellt wurde. Eine Fälschung, behauptet Krieger.
       Alles rechtmäßig, sagt Alexander Tassis, der damals als Vorstandsmitglied
       verantwortlich war.
       
       „Die Prüfung, ob parteiinterne Protokolle fehlerhaft sind, ist nicht
       Aufgabe des Wahlbereichsausschusses“, teilt Carola Jansen vom Wahlamt mit,
       das sich 2015 ausführlich mit dem Fall befasste. Das Wahlamt strich Krieger
       letztlich von der Liste, weil für Burglesum seine Zustimmungserklärung
       fehlte.
       
       ## Parteiausschluss für Transparenz
       
       Krieger focht daraufhin parteiintern die Wahl an. Er schickte ein
       26-seitiges Schreiben herum, dem er 19 Dokumente als Belege anfügte. Es
       beinhaltet Fotos von Umschlägen mit Stimmzetteln, E-Mail-Wechsel,
       Vorstandsprotokolle, sogar eine Versicherung an Eides statt, dass er für
       Vegesack gewählt wurde. Der Landesvorstand der AfD Bremen überzog ihn
       daraufhin mit einem Parteiausschlussverfahren.
       
       Anwaltlich erzwingt Krieger unter anderem die Öffnung der Wahlunterlagen
       des umstrittenen Parteitags. Auch Tassis ist anwesend. Ebenso Krieger sowie
       dessen damaliger Rechtsanwalt Reich. Festgehalten ist der Vorgang in einem
       Protokoll. Darin steht: „Alle Umschläge sind braun, der Umschlag für
       Vegesack ist weiß.“ Die entscheidenden Umschläge, jene für Vegesack und
       Burglesum, sind „geöffnet und nicht ordnungsgemäß zugeklebt“.
       
       Die Öffnung ergibt, dass Krieger für Vegesack gewählt wurde und nicht für
       Burglesum. Danach muss die offizielle Darstellung vom Landesparteitag
       falsch sein, ebenso die Wahlvorschläge des Parteivorstands an das Wahlamt
       nebst der Versicherung an Eides statt der AfD-Verantwortlichen.
       
       Umso erstaunlicher: Die geöffneten Wahlunterlagen hatten sich zuvor mehrere
       Wochen im Besitz von Tassis befunden. Es gibt sogar ein weiteres
       Übergabeprotokoll, das die Rückgabe der Wahlunterlagen durch Tassis nebst
       deren Ergebnis festhielt, darunter Tassis’ Unterschrift.
       
       ## Handgreiflichkeiten um die Aktentasche
       
       Nach der Unterzeichnung dieser Unterlagen soll es sogar zu einer
       körperlichen Auseinandersetzung zwischen Tassis, Krieger und dem damaligen
       Schatzmeister gekommen sein. Letztere waren bei Tassis zu Hause, um sich
       dessen Unterschrift für das Übergabeprotokoll der Wahlunterlagen geben zu
       lassen.
       
       Der genaue Ablauf ist strittig: Nach der Unterschrift rangeln die drei wohl
       um eine Aktentasche. Es folgen gegenseitige Anzeigen wegen Körperverletzung
       und Raubüberfalls. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden später wegen
       Geringfügigkeit wieder eingestellt, wie Oberstaatsanwalt Frank Passade der
       taz sagt.
       
       Krieger, auf den Konflikt und seine Klagen angesprochen, sagt: „Ich bleibe
       so lange AfD-Mitglied, bis die anhängigen innerparteilichen,
       zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren gegen die AfD entschieden
       worden sind.“ Die AfD trete „das demokratische Recht brutal mit Füßen“,
       weil sie mit einem seit über zwei Jahren anhängigen
       AfD-Schiedsgerichtsverfahren „die Willkür innerparteilicher
       Schiedsgerichtsverfahren zu verschleiern“ versuche.
       
       Die Gewalt sei von Tassis ausgegangen, so Krieger. Er habe eingegriffen,
       damit er sich nicht den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gefallen
       lassen musste: „Alexander Tassis hat mit seinen 45 Jahren einen 75-Jährigen
       überfallen, der am Herzen operiert ist.“
       
       Tassis wiederum hat von der Rangelei eine andere Version: „Die wollten noch
       vieles anderes unterschrieben haben.“ Infolge sei eine Auseinandersetzung
       entbrannt, die Herr Krieger „sehr exaltiert“ geführt habe. Tassis habe eine
       Wunde am Hals davongetragen. „Krieger behauptete unter anderem, die
       Halswunde hätte ich mir angeschminkt, weil ich als Homosexueller so etwas
       gerne tue.“ Herr Krieger sei eben „Berufsquerulant, der seit zwei Jahren
       nichts anderes macht, als uns Ärger zu machen“.
       
       Aber das können dann ja die Anwälte klären.
       
       20 Sep 2017
       
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