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       # taz.de -- Mieterratswahlen in der Kritik: Mieterräte bleiben, wie sie sind
       
       > Der Senat bestätigt Unregelmäßigkeiten bei den Mieterratswahlen: „Mietern
       > Unrecht getan“. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.
       
   IMG Bild: Die Mieterräte sollen die Mitsprache von Mietern in Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen
       
       Die Mieterratswahlen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden
       trotz Unregelmäßigkeiten nicht wiederholt. Das bestätigte Sebastian Scheel
       (Linke), Staatssekretär für Wohnen, am Donnerstag bei einem Pressegespräch.
       „Hier wurde Mietern Unrecht getan. Ihr legitimes Recht, sich zur Wahl zu
       stellen, wurde ihnen genommen“, betonte Scheel. Dass der Senat es trotzdem
       dabei belassen will, begründet Scheel mit der „Arbeitsfähigkeit“ der
       Mieterräte. Sie hätten sich im vergangenen Jahr engagiert eingearbeitet.
       „Alles auf null würde der Stadt nicht gut tun.“
       
       Konsequenzen soll es trotzdem geben. Die Wahlordnung werde „demokratischen
       Prinzipien nicht gerecht“, kritisierte Scheel. Sie biete zu große
       Auslegungsspielräume. Um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, soll
       ein Gremium sie überarbeiten. Auch VertreterInnen von Mieterräten und
       zivilgesellschaftlichen Mieterinitiativen würden daran beteiligt.
       
       Die im Sommer 2016 erstmals gewählten Mieterräte sollen eine stärkere
       Mitsprache von MieterInnen in den Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen.
       Allerdings wurden Kandidaten, die sich zuvor etwa gegen Modernisierungen
       engagiert hatten, gar nicht erst zur Wahl zugelassen. Im Koalitionsvertrag
       verständigte sich Rot-Rot-Grün deswegen darauf, die Wahlen evaluieren zu
       lassen.
       
       Der entsprechende Bericht bestätigt die Vorwürfe zumindest zum Teil. Die
       Ablehnung von KandidatInnen wurde mit einem Passus aus der Wahlordnung
       begründet: Die jeweilige Person sei nicht geeignet, weil „schwerwiegende
       Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben oder gegen die Hausordnung oder
       nachhaltige Verletzungen der mietvertraglichen Pflichten vorliegen“.
       Darunter wurden zum Beispiel Mietrückstände verstanden. Mitglieder einer
       Wahlkommission bei der Gesobau sagten dem Bericht zufolge aber auch, sie
       hätten abgewiesene Kandidaten als „Störer“ empfunden.
       
       ## „Anfangsschwierigkeiten“
       
       Erstellt wurde der Bericht von der Wohnraumversorgung Berlin, einer
       Institution, die für die Wohnungsbaugesellschaften eine Kontrollfunktion
       hat. Vorstand Jan Kuhnert kommt zu dem Schluss, die Wahlen hätten durchaus
       der Wahlordnung entsprochen. „Die Formulierungen in der Wahlordnung sind
       nicht präzisiert und haben verschiedene Interpretationen zugelassen.“ Das
       habe am Ende zu Entscheidungen geführt, die man als „Unregelmäßigkeiten“
       bezeichnen müsse.
       
       Für Scheel sind das „Anfangsschwierigkeiten“. Bis zum Herbst 2018 sollen
       Grundfragen der neuen Wahlordnung geklärt sein. Die nächsten Wahlen von
       Mieterräten finden 2019 statt. Scheel sagte, er wolle verhinderten
       Kandidaten Mut machen, dann „ihren Hut in den Ring zu werfen“.
       
       22 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Antje Lang-Lendorff
       
       ## TAGS
       
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