# taz.de -- Münchner Amoklauf: Ermittler chatteten mit Attentäter
> Die Beamten unterhielten sich schon ein Jahr vor der Tat mit dem
> Attentäter über ein gekapertes Darknetprofil. Den Amoklauf verhinderte es
> nicht.
IMG Bild: Momentan steht Philipp K. in dem Fall vor Gericht. Er soll dem Täter die Waffe verkauft haben
MÜNCHEN taz | Hätten die Sicherheitsbehörden den Amoklauf von München
verhindern können? Wie erst jetzt bekannt wird, hatten Ermittler schon ein
Jahr vor der Tat verdeckt mit dem späteren Attentäter David S. kommuniziert
– über ein gekapertes Darknet-Profil.
Am 22. Juli 2016 hatte der 18-jährige David S. am Münchner
Olympia-Einkaufszentrum mit einem Amoklauf neun Menschen erschossen –
allesamt Migranten. Ermittler sehen die Tat als Racheakt eines gemobbten
Schülers, Opferangehörige halten ein rechtsextremes Motiv für möglich.
Schon Monate vor der Tat hatte David S. im Darknet, einem abgeschottenen
Bereich des Internets, unter dem Pseudonym „Maurächer“ nach einer Mordwaffe
gesucht, einer Glock 17. Am 24. Juli 2015 kontaktierte er deshalb auch
einen Nutzer namens „ErichHartmann“: Ob er ihm eine Glock besorgen könne?
Jener „ErichHartmann“ aber war kein einfacher Mitnutzer – sondern ein
Polizeiermittler. Schon Wochen zuvor, im April 2015, hatten Frankfurter
Zollfahnder den Nutzer festgenommen und dessen Account übernommen. Wie die
Polizei weiter mit David S. alias „Mauräucher“ kommunizierte und welche
Ermittlungen sie anstrengte, ist bisher nicht bekannt. Den Amoklauf vom
Juli 2016 jedenfalls verhinderte es nicht.
Claudia Neher, Anwältin von Opferangehörigen, wirft den Ermittlern nun vor,
bisher nicht die ganze Wahrheit zu dem Amoklauf offenzulegen. So wird seit
Ende August vor dem Oberlandesgericht München [1][gegen Philipp K.
verhandelt] – den Darknetnutzer, der im Mai 2016 David S. tatsächlich eine
Glock 17 verkaufte. Von dem frühen Kontakt der Ermittler zu David S. war in
dem Verfahren bisher keine Rede.
Mehrere Opferanwälte stellten am Mittwoch deshalb einen Befangenheitsantrag
gegen den ermittelnden Staatsanwalt Florian Weinzierl. Dieser täusche das
Gericht über die tatsächlichen Erkenntnisse seiner Behörde, sagte Anwältin
Neher. Der frühe Kontakt der Ermittler zu David S. sei in den Akten
„augenscheinlich gezielt ausgespart“ worden. Auch sei zu prüfen, ob die
Frankfurter Polizisten mit ihrem Darknetprofil als „Agent Provocateur“
aktiv waren.
Weinzierl wollte sich auf taz-Nachfrage zu dem Sachverhalt nicht äußern.
Über seine Ablösung muss nun eine andere Strafkammer entscheiden.
13 Sep 2017
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DIR Konrad Litschko
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