# taz.de -- Kommentar Unpassender SA-Vergleich: Ohne Braunhemd auf dem Lkw
> Der Vorwurf von SA-Methoden eines Nienburger Richters ist völlig absurd.
> Der angeklagte Tiertransportgegner leistete lediglich symbolischen
> Widerstand.
IMG Bild: Tiertransport, nein danke: Den Protest dagegen fand der Nienburger Amtsrichter nicht akzeptabel
Mit NS-Vergleichen sind schon viele gescheitert, vor allem wenn der
Vergleich am Ende zu einer Gleichsetzung und damit Verharmlosung der Nazis
führt. [1][Diesmal hat sich ein Amtsrichter aus Nienburg bei Bremen
vergaloppiert]. In einem Nötigungsurteil gegen einen Tierrechtsaktivisten
warf er diesem „strafverschärfend“ vor, er stehe „in der Unrechtstradition
politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern
bedient hat“.
Nun ist zunächst festzuhalten, dass sich der Richter hier wohl auf die Zeit
vor der Machtergreifung beziehen wollte. Es geht also nicht um Diktatur,
Judenvernichtung und Angriffskrieg, sondern um die Bekämpfung des
politischen Gegners in den 1920er und Anfang der 1930er Jahre.
Dennoch ist der Vorwurf von SA-Methoden im Nienburger Fall völlig absurd
und zudem ahistorisch. Die SA (Sturmabteilung) war eine Schlägertruppe, die
sich Saal- und Straßenschlachten mit ihren linken Gegnern lieferte und
diese auch provozierte. Die SA trat mit Braunhemden uniformiert auf, war
streng hierarchisch organisiert und hatte am Ende der Weimarer Republik
Zehntausende von Mitgliedern.
Nichts von alledem trifft auf den in Nienburg verurteilten
Tiertransportgegner zu. Seine „Gewalt“ beschränkte sich darauf, allein auf
einem Lkw zu sitzen und diesen so an der Weiterfahrt zu hindern. Laut
Urteil hat er weder geprügelt noch politische Gegner eingeschüchtert. Auch
uniformiert war der Mann nicht.
Es handelte sich hier um nicht mehr als eine klassische Aktion symbolischen
Widerstands. Dieser wird nach den üblichen Regeln bestraft – und eine
Strafe in Kauf zu nehmen gehört auch zum Konzept des zivilen Ungehorsams
(was manche Aktivisten heute vergessen). Die politischen Ziele dieser
Aktion sind aber nicht als strafverschärfend zu bewerten – und schon gar
nicht unter Bezug auf im Kern falsche und darüber hinaus bodenlos
diffamierende SA-Vergleiche.
24 Sep 2017
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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