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       # taz.de -- Bizarrer Prozess in Hamburg: Der Spion, der nicht liebte
       
       > Bei der Fortsetzung des Verfahrens gegen den mutmaßlichen türkischen
       > Spion Mehmet Fatih S. belasten ihn mehrere Zeugen schwer. Der Angeklagte
       > stiftet weiter Verwirrung
       
   IMG Bild: Soll für den türkischen Geheimdienst MIT gearbeitet haben: Mehmet Fatih S.
       
       HAMBURG taz | Cihan E. betritt mit gesenktem Kopf den Gerichtssaal, die
       langen Haare fallen ihr tief ins Gesicht. Begleitet wird die junge Frau von
       mehreren Polizisten. Sie trägt Hut und Sonnenbrille, nach eigener Aussage
       auch eine Weste. Dass es sich um eine kugelsichere Weste handelt, kann bei
       dem hohen Sicherheitsaufgebot nur vermutet werden. Während sie aussagt,
       schüttelt der Angeklagte immer wieder den Kopf.
       
       Vor dem Oberlandesgericht Hamburg wurde der Prozess gegen den früheren
       Freund von Cihan E. fortgesetzt. Der Vorwurf: „Geheimdienstliche Tätigkeit
       gegen die Bundesrepublik Deutschland“. Mehmet Fatih S. soll für den
       türkischen Geheimdienst MIT gearbeitet und in dessen Auftrag den kurdischen
       Politiker Yüksel Koçaus Bremen ausgespäht haben. Mindestens zweimal habe er
       dem MIT in der Türkei berichtet – auch über Bremer Polizeibeamte, so die
       Anklage.
       
       Cihan E. hatte kurdische Politiker und Medien gewarnt, dass ihr Freund
       plane, Yüksel Koçumzubringen. Im Dezember 2016 wurde S. daraufhin
       festgenommen. Im Zeugenstand beschreibt E. ihre gemeinsame Zeit mit S. als
       quälend. 2013 lernten sich die beiden Journalisten kennen und arbeiteten
       gemeinsam für einen kurdischen Fernsehsender. Die Beziehung sei von
       Erpressung und Gewalt geprägt gewesen. Eine echte Liebesbeziehung hätten
       sie nicht gehabt. Das Verhalten ihres Freundes sei ihr schon immer komisch
       vorgekommen, sagte Cihan E. Im Frühjahr 2016 habe S. ihr dann von seiner
       Arbeit für den MIT erzählt. Er habe ihr 5.000 Euro monatlich geboten, damit
       auch sie Kurdinnen ausspioniere. Er habe ihr gesagt, sie könne „James Bond
       werden“. Als sie ablehnte, habe er ihr Schweigegeld geboten. Weil sie um
       Menschenleben gefürchtet habe, habe sie Beweise gesammelt und sich an
       kurdische Journalisten und Politiker gewandt.
       
       Der Journalist, dem sich Cihan E. anvertraute, schilderte am Freitag
       detailliert, was sie ihm in mehreren Telefonaten berichtete. Er habe ihre
       Aussagen wegen früherer Attentate auf Kurden nicht angezweifelt.
       
       Außerdem sagte eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Migration und
       Flüchtlinge (BAMF) aus. Sie hatte den Asylantrag des Angeklagten
       bearbeitet. In einer sechsstündigen Anhörung hatte er dort im Dezember 2016
       ausführlich von seiner Arbeit für den MIT berichtet. Demnach sei er 2013
       von dem Geheimdienst angeworben worden, um kurdische Funktionäre
       auszuspionieren. Er sei mit der Arbeit „sehr einverstanden“ gewesen, weil
       sein Vater 2004 im Irak von PKK-Kämpfern getötet worden sei. Der MIT habe
       ihn bei einem Fernsehsender platziert. Unter dem Vorwand, „kulturelle
       Reportagen“ zu drehen, sollte er Kurden in verschiedenen Ländern
       ausspionieren, darunter auch Yüksel Koç. Mehmet S.’Aussagen seien
       ungewöhnlich detailliert gewesen, so die Beamtin, er habe Namen und genaue
       Daten genannt.
       
       Der Angeklagte bestritt das nicht. Er habe beim BAMF damals viele Dinge
       erzählt, die nicht stimmten. Dafür schäme er sich. „Wenn ich jetzt darüber
       nachdenke, kommt mir das natürlich unsinnig vor.“ Bereits in anderen
       Vernehmungen hatte S. seine Agententätigkeit gestanden, später aber
       widerrufen.
       
       Die türkische Regierung hat sich bisher nicht zu dem Fall geäußert. Vor
       Kurzem hat Präsident Erdoğan jedoch ein Dekret erlassen, das den Austausch
       in der Türkei inhaftierter AusländerInnen gegen türkische Gefangene im
       Ausland ermöglicht, wenn „die nationale Sicherheit und das Interesse des
       Landes es erfordern“. Das Dekret gilt auch für Geheimdienstmitarbeiter.
       
       22 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marthe Ruddat
       
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