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       # taz.de -- Demo gegen Burkaverbot in Österreich: „Ich will ein Einhorn sein können“
       
       > Ab heute ist es in Österreich Pflicht, sein Gesicht zu zeigen. Sonst
       > droht eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro. Viele krisitisieren das
       > Verbot.
       
   IMG Bild: Gegen das Verhüllungsverbot: DemonstrantInnen am Sonntag vor dem Parlament in Wien
       
       Wien dpa | Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien und einigen
       Ermahnungen hat die Polizei in Österreich den ersten Tag des neuen
       Gesichtsverhüllungsverbots begleitet. Nach Angaben der Behörden gab es bis
       zum Sonntagnachmittag keinen Anlass, gesetzlich mögliche Strafen von bis zu
       150 Euro auszusprechen. Die ganz wenigen Fluggäste, die mit
       Atemschutzmasken auf dem Airport angetroffen worden seien, hätten
       anstandslos die Maske abgenommen, sagte ein Polizeisprecher.
       
       Vor dem Parlamentsgebäude in Wien versammelten sich am späten Nachmittag
       mehrere Dutzend bunt kostümierte Menschen, die mit dem Tragen von Tier- und
       Clownsmasken für ihr bisheriges Recht auf Verkleidung demonstrierten. „Ich
       will ein Einhorn sein, wann immer ich ein Einhorn sein will“, meinte eine
       Wienerin eher schmunzelnd. Die Polizei schritt bei der angemeldeten
       Demonstration nicht ein.
       
       In dem bei arabischen Touristen besonders beliebten Zell am See im
       Salzburgerland gab es nach einem ersten Überblick keine Probleme. Unter den
       in der Sommersaison Zehntausenden Gästen aus dem arabischen Raum sind
       Trägerinnen der nun verbotenen Burka oder des Gesichtsschleiers Nikab in
       der klaren Minderheit.
       
       Die Polizei hatte im Vorfeld angekündigt, sie wolle das neue Gesetz mit
       Fingerspitzengefühl umsetzen und erst einmal informieren und ermahnen. Wer
       dann allerdings die Gesichtsverhüllung nicht ablege, müsse unter Umständen
       mit zur Wache kommen.
       
       ## Broschüren informieren auf Arabisch und Türkisch
       
       Die rot-schwarze Koalition hatte das Gesetz aus Sicherheitsgründen und aus
       Gründen des offenen gesellschaftlichen Miteinanders beschlossen. Es ist
       nicht ausdrücklich gegen bestimmte muslimische Bekleidungssitten gerichtet,
       sondern spricht allgemein davon, dass die Gesichtszüge vom Kinn bis zum
       Haaransatz in der Öffentlichkeit erkennbar sein müssen.
       
       Insofern gilt es auch für Atemschutzmasken, die ohne ärztliches Attest
       umgebunden werden, sowie für Clownsmasken außerhalb der närrischen Zeit.
       Eine Broschüre informiert auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch.
       
       Unter Muslimminen ist das Gesetz auf Unverständnis gestoßen. „Wir haben
       zwar keine Sympathie für den Gesichtsschleier, aber wir sind trotzdem
       entschieden gegen ein Verbot“, befand die Frauenbeauftragte der Islamischen
       Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Carla Amina Baghajati. Das
       Verbot sei kontraproduktiv gerade auch für Fragen der Integration. Sie
       befürchtet unter Moslems eine Jetzt-Erst-Recht-Stimmung.
       
       Tourismus-Verantwortliche sehen das Gesetz zwiespältig. Wiens
       Tourismusdirektor Norbert Kettner ist wenig erfreut über das Untersagen von
       Atemschutzmasken. Sie würden vor allem bei gesundheitlichen Problemen
       getragen. „Dass ein Akt der Rücksichtnahme sanktioniert werden soll, ist
       tatsächlich eine Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat“, so
       Kettner.
       
       Der Bürgermeister von Zell am See, Peter Padourek, glaubt nicht an negative
       Folgen für die vom Tourismus lebende Gemeinde. Das zeigten Erfahrungen in
       anderen Ländern. Frankreich und Belgien kennen ein Burkaverbot bereits seit
       2011. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Urteilen
       festgestellt, dass das Verbot rechtens ist.
       
       1 Oct 2017
       
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