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       # taz.de -- Berliner Körperschaft öffentlichen Rechts: Upgrade für Humanisten
       
       > Der Berliner Senat macht den Verband zu einer Körperschaft öffentlichen
       > Rechts. Damit stellt er ihn auf eine Stufe mit den Kirchen.
       
   IMG Bild: Ab 2018 nicht mehr allein als Körperschaft öffentlichen Rechts: die Kirchen
       
       Berlin taz | Der humanistische Verband Berlin-Brandenburg, quasi Stimme der
       Religionslosen der Stadt, steht fortan auf einer Stufe mit den Kirchen: Der
       rot-rot-grüne Senat hat am Dienstag beschlossen, dass der Verband ab 2018
       als Körperschaft öffentlichen Rechts gilt.
       
       Das hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern ist für den Verband laut
       Pressesprecher Thomas Hummitzsch „ein historischer Tag“. Seit 1996 hatte
       sich der Humanistische Verband in Berlin um diesen Status bemüht, war aber
       stets gescheitert. Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus kritisierte die
       Entscheidung der Landesregierung als „nicht zielführend“.
       
       Der Berlin-Brandenburgische Landesverband ist nach eigenen Angaben die
       sechste Landesorganisation des Humanistischen Verbands, der zu Körperschaft
       öffentlichen Rechts wird. Bislang hatten diesen Status bereits Bayern,
       Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen. Nach
       Senatsdarstellung ist der rund 13.000 Mitglieder große Verband ein „seit
       Jahrzehnten tätiger weltanschaulicher, gemeinnütziger Verein mit großem
       ehrenamtlichem Engagement“.
       
       Unter seinem Dach arbeiten Hospize, eine Sozialstation, zwei
       Familienzentren und 24 Kitas. Der Verband organisiert auch Jugendfeiern,
       quasi als nicht-religiöse Gegenstück zur Konfirmationsfeier bei
       evangelischen Christen.
       
       Befragt, warum die rot-rot-grüne Landesregierung den Antrag des
       Humanistischen Verbands anders als Vorgängersenate bewertete, sagte
       Senatsssprecherin Claudia Sünder: „Es erschien als eine sinnvolle
       Veränderung.“ Der für Religion zuständige Senator Klaus Lederer
       (Linkspartei) hatte im taz-Interview über sich gesagt, er sei „kein
       gläubiger Mensch im religiösen Sinn.“ Ihren Amtseid hatten im Dezember 2016
       wie er noch weitere acht von elf Senatsmitgliedern ohne die religiöse
       Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ geleistet.
       
       Die Kirchen hatten laut Sünder signalisiert, es gebe „keinerlei Bedenken“
       gegen den Wunsch des Humanistischen Verbands, Körperschaft öffentlichen
       Rechts zu werden. Sprecher der evangelischen Landeskirche und des
       katholischen Erzbistums formulierten es auf taz-Nachfrage gemeinsam so:
       „Körperschafts-Status ist nicht exklusiv den Kirchen vorbehalten.“
       
       Die CDU-Fraktion allerdings lehnt den Status-upgrade ab, der beispielsweise
       von der Körperschaftssteuer und teilweise auch von der Grundsteuer befreit.
       Nicht jedem Verband, der sinnvolle Arbeit leiste, könne eine Anerkennung
       wie den Kirchen zu Teil werden, sagte ihre religionspolitische Sprecherin
       Cornelia Seibeld, die auch Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses ist. Sie
       lehnte auch die Forderung nach einem humanistischen Feiertag an den Schulen
       ab. „Hier wird der humanistische Gedanke, der Deutschland mitgeprägt hat,
       zu einer Anti-Religion genutzt.“
       
       14 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
       ## TAGS
       
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