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       # taz.de -- Umstrittene Körperkameras
       
       > Der niedersächsische Innenminister bestellt 500 Bodycams.
       > Landesdatenschutzbeauftragte hält das für rechtswidrig
       
       Von Andrea Scharpen
       
       Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat eine
       Großbestellung aufgegeben. Seine Polizei soll 500 neue Bodycams, also
       kleine Kameras, die an der Uniform befestigt werden, bekommen. Dafür wird
       Pistorius von der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel kritisiert.
       „Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt mit dem Einsatz von Bodycams
       einverstanden erklärt“, schreibt sie in einer Pressemitteilung. „Der
       Kameraeinsatz ist und bleibt rechtswidrig, so wie in meinem
       Beanstandungsschreiben vom Februar 2017 ausführlich dargelegt.“
       
       Damals ging es um den Pilotversuch, in dem 20 Bodycams in Niedersachsen
       eingesetzt wurden. Dafür sei aber eine ausdrückliche Befugnisnorm
       notwendig, also eine Änderung im Gesetz, die es den Polizisten erlaubt, in
       das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einzugreifen.
       
       Denn der Einsatz von Körperkameras stelle einen besonders schwerwiegenden
       Grundrechtsverstoß dar. „Die am Körper auf Schulterhöhe getragene Kamera
       filmt direkt in das Gesicht der Betroffenen“, heißt es aus der
       Datenschutzbehörde.
       
       Das Innenministerium bewertet die rechtliche Grundlage jedoch anders. Im
       niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NSOG)
       steht, dass die Polizei „zur Eigensicherung bei Anhalte- und
       Kontrollsituationen“ Bildaufzeichnungen offen anfertigen darf – auch „wenn
       Dritte unvermeidbar betroffen werden“. Zu Tonaufnahmen gibt es bisher keine
       Regelung. Diese sollten durch eine Änderung im Polizeigesetz erlaubt
       werden, die wegen der Neuwahlen jedoch auf Eis liegt.
       
       Laut dem Politikjournal Rundblick sollen die bestellten Bodycams dennoch
       sofort eingesetzt werden. Ihr stummer Einsatz sei durch das NSOG gedeckt.
       Das sei vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags bestätigt, sagt
       Pistorius.
       
       Die Datenschutzbeauftragte sieht das anders: „Erst wenn die Neuregelung in
       Kraft getreten ist, dürfen die Bodycams eingesetzt werden.“
       Polizeipräsident Uwe Binias ist für den Einsatz der Kameras. Der habe in
       „schwierigen Einsatzsituationen zur Deeskalation beigetragen“. Nun sollen
       die Bodycams „brennpunktorientiert“ eingesetzt werden.
       
       14 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andrea Scharpen
       
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