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       # taz.de -- Brandanschlag auf Flüchtlingsheim: Haft für Angeklagten gefordert
       
       > 21-Jähriger soll viereinhalb Jahre ins Gefängnis, fordert der
       > Staatsanwalt. Er habe Molotowcocktails auf eine Unterkunft im
       > brandenburgischen Jüterbog geworfen.
       
   IMG Bild: Die Unterkunft in Jüterbog nach dem Anschlag
       
       Potsdam (dpa) | Im Prozess um den Brandanschlag auf eine
       Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog (Teltow-Fläming) hat die
       Staatsanwaltschaft für einen 21-jährigen Angeklagten viereinhalb Jahre Haft
       gefordert. Dieser habe im Oktober 2016 gemeinsam mit einem 19-Jährigen zwei
       Molotowcocktails auf das Wohnheim geworfen, sagte Staatsanwältin Susanne
       Gunia am Freitag in ihrem Plädoyer. Das sei als gemeinschaftlich begangener
       Mordversuch und schwere Brandstiftung zu werten.
       
       Anstifter für die fremdenfeindliche Tat ist aus Sicht der Anklage der
       41-jährige Vater des Angeklagten. Dem Vater und dem Sohn bescheinigte die
       Anklägerin eine rechtsextreme Gesinnung.
       
       Dem widersprach der Verteidiger Torsten Kauer. „Mein Mandant ist kein
       Rechtsradikaler“, betonte er in seinem Plädoyer. Vielmehr habe sich der
       21-Jährige von den Mittätern zu dem Anschlag überreden lassen. Die
       Molotowcocktails habe der Vater gebaut. „Er wollte nicht als Looser
       dastehen und von seinem Vater endlich einmal Anerkennung bekommen.“
       
       Sein Mandant habe den Molotowcocktail aber nur „sehr lasch“ geworfen, damit
       dieser die Scheibe nicht durchschlägt. „Er wollte nicht, dass Menschen in
       Gefahr kommen.“ Kauer forderte eine Bewährungsstrafe für den 21-Jährigen.
       Das Urteil soll am kommenden Donnerstag gesprochen werden.
       
       ## Betreuer konnten das Feuer löschen
       
       Einen Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten wieder in Haft zu
       nehmen, lehnte das Gericht ab. Dieser hatte neun Monate in
       Untersuchungshaft gesessen und war im Oktober freigelassen worden, nachdem
       eine Zeugin Hinweise auf die Mittäterschaft des Vaters und eines
       19-jährigen Bekannten gegeben hatte.
       
       Der 21-Jährige hatte sich bis dahin im Prozess als alleiniger Täter
       dargestellt. Gegen die beiden mutmaßlichen Mttäter werden gesonderte
       Verfahren geführt. Der Vater sitzt in Untersuchungshaft, der 19-Jährige hat
       die Tat gestanden und ist wieder auf freiem Fuß.
       
       Bei dem Brandanschlag war niemand verletzt worden, Betreuer hatten das
       Feuer schnell löschen können. Allerdings hätten einige der jungen
       Flüchtlinge monatelang unter Angstzuständen gelitten, sagte die
       Staatsanwältin. In dem Heim lebten 15 Flüchtlinge im Alter zwischen 14 und
       20 Jahren.
       
       17 Nov 2017
       
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