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       # taz.de -- Bisher höchste Strafe wegen G20-Randale: Drei Jahre Haft für 28-Jährigen
       
       > Der Angeklagte sagte, er sei nur aus Neugier zu den Krawallen in die
       > Hamburger Schanze gegangen. Das Gericht zeigte wenig Milde für das
       > Geständnis.
       
   IMG Bild: Mit voller Härte geht der Staat jetzt gegen G20-Randalierer vor
       
       Hamburg dpa | Ein 28-Jähriger ist in Hamburg zu der bisher höchsten Strafe
       in einem G20-Prozess verurteilt worden. Er erhielt am Dienstag eine
       Haftstrafe von drei Jahren. Die zuvor härteste Strafe – zwei Jahre und
       sieben Monate Haft – war im ersten Prozess Ende August gegen einen
       21-Jährigen aus den Niederlanden verhängt worden.
       
       Der Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zudem
       habe das „[1][gut recherchierte Videomaterial]“ der Polizei die Vorwürfe
       der Anklage bestätigt, sagte die Richterin. Die Videosequenzen zeigten den
       Deutschen, wie er in der Nacht zum 8. Juli inmitten vermummter Gestalten
       eine Filiale der Drogerie [2][Budnikowsky und zwei Supermärkte im
       Schanzenviertel plünderte] sowie Steine und Flaschen auf Polizisten warf.
       
       Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der von der Staatsanwaltschaft
       geforderten Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist
       noch nicht rechtskräftig.
       
       Zu Beginn des einzigen Verhandlungstags gab er die Taten zu und
       entschuldigte sich. Aus Neugier sei er zu den Krawallen in die Schanze
       gegangen, habe mit Freunden Alkohol getrunken und sich „von der Masse
       mitreißen lassen“, erklärte der Angeklagte.
       
       ## „Unprofessionell gekleidet, professionell gehandelt“
       
       Der 28-Jährige war bei den Taten nicht vermummt. Die Staatsanwaltschaft
       erklärte, bei den Taten sei er zwar unprofessionell gekleidet gewesen, habe
       aber professionell gehandelt. Er habe an „vorderster Front“ an dem
       „Gewaltexzess“ teilgenommen und sei „Teil des Mobs“ gewesen. „Es gab nicht
       viel zu leugnen, die Bilder sprechen für sich“, erklärte die
       Staatsanwaltschaft.
       
       Gegen eine mildere Strafe sprachen der Richterin zufolge auch die
       Vorstrafen des 28-Jährigen. An dem Freitagabend im Juli habe er trotz
       Bewährungsauflagen über Stunden „immer weitergemacht“. Die Richterin
       betonte, die Randalierer hätten „Angst und Schrecken“ in der Stadt und bei
       ihren Bewohnern verbreitet. „Dazu haben Sie beigetragen“, sagte sie in der
       Urteilsbegründung zum Angeklagten.
       
       21 Nov 2017
       
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