URI: 
       # taz.de -- BGH-Entscheid zum Fall Franco A.: Doch keine Anschlagspläne?
       
       > Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. wird freigelassen.
       > Ein Attentatsplan lasse sich bisher nicht nachweisen, entscheidet der
       > BGH.
       
   IMG Bild: Für die Ermittler ist der Entscheid des BGH ein Rückschlag
       
       BERLIN taz | Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. ist
       wieder auf freiem Fuß. Am Mittwoch hob der Bundesgerichtshof (BGH) dessen
       Haftbefehl auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, teilt der
       Gerichtshof mit.
       
       Franco A. war im April 2017 [1][festgenommen worden]. Die
       Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, einen rechtsextremen Anschlag auf
       Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Dafür
       soll sich der 28-Jährige eigens im Dezember 2015 als syrischer Flüchtling
       registriert haben, um die Tat anschließend Flüchtlingen in die Schuhe zu
       schieben. A. war in den Fokus der Ermittler geraten, als er im Januar 2017
       eine Pistole im Flughafen Wien aus dem Putzschacht einer Toilette holte –
       und dabei kurzzeitig festgenommen wurde. Bei Razzien fanden Ermittler bei
       dem Mitbeschuldigten Maximilian T. eine Listen mit Namen von Politikern und
       Prominenten.
       
       Der BGH relativiert nun den Tatverdacht erheblich: Nach derzeitigem
       Ermittlungsstand sei nicht mehr mit großer Wahrscheinlichkeit davon
       auszugehen, dass Franco A. tatsächlich einen Anschlagsplan gefasst habe.
       Bis heute gebe es „wesentliche Unstimmigkeiten“.
       
       So sei unklar, so die Richter, warum Franco A. eine potentielle Tatwaffe
       ausgerechnet in einem streng überwachten Flughafen deponiert haben sollte –
       und später auch noch Fotos des Verstecks über eine Whatsapp-Gruppe
       verschickte.
       
       Auch sei die gefundene „Feindesliste“, notiert auf zwei DIN A4-Seiten und
       einen handschriftlichen Notizzettel, kaum belastbar. Zwar seien die dort
       aufgeführten Personen mit den Buchstaben „A“ bis „D“ versehen und auch
       Notizen zu Langwaffen vermerkt gewesen. Die in Wien verstaute Pistole sei
       aber nicht darunter. Auch fehlten auf den Zetteln sämtliche Angaben zu
       Zeit, Ort oder Begehensweise eines geplanten Anschlags, so der BGH. Ab es
       sich also tatsächlich um eine Liste mit Anschlagszielen handelte, könne
       nicht abschließend gesagt werden.
       
       Offen bleibe auch, ob Franco A. im Fall eines Anschlag wirklich den
       Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollte. Es sei bis heute „nicht dargetan,
       auf welche Weise dies habe geschehen sollen“, so die Richter. Die Ermittler
       gehen bislang davon aus, dass A. die Waffe mit seinen Fingerabdrücken am
       Tatort zurücklassen wollte – und die DNA-Spur dann zu seiner
       Scheinidentität, dem Flüchtling „David Benjamin“ geführt hätte.
       
       Dagegen aber spräche, kontert der BGH, ein Video, das Franco A. offenbar am
       31. Dezember 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft aufnahm. Darin äußere sich
       A. bedauernd, dass in seinem Asylverfahren nun seine Fingerabdrücke
       genommen worden seien. „Das ist ein bisschen schade, weil ich da immer
       diese Anonymität hatte halt“, soll er dort sagen. Diese Aussage spreche
       gegen den Spurlegen-Plan, so die Richter. Genauso wie der Fakt, dass bei
       der Festnahme von Franco A. am Flughafen Wien im Januar ja auch dessen
       Fingerabdrücke genommen wurden – und somit bei einem Anschlag auch mit
       seiner wahren Identität verknüpft gewesen wären.
       
       Ungeklärt indes bleibe, so räumt der BGH ein, das „über einen langen
       Zeitraum in hohen Maße konspirative Verhalten des Beschuldigten“. Zudem sei
       Franco A. neben der Pistole auch im Besitz dreier weiterer Waffen gewesen.
       Dennoch, so die Richter, könne mit jetzigem Ermittlungsstand keine
       Anschlagsplanung nachgewiesen werden. Eine Fluchtgefahr sei nicht gegeben,
       da Franco A., nach jetzigem Stand, keine allzu hohe Strafe zu erwarten
       habe.
       
       Für die Ermittler ist die Entscheidung des BGH ein Rückschlag. Zumindest
       ein Anfangsverdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
       Gewalttat bestehe indes fort, betonte der BGH. Den sah man in
       Ermittlerkreisen am Mittwoch auch weiterhin gegeben. Eine Anklage gegen
       Franco A. bleibt damit weiter möglich.
       
       29 Nov 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Bundeswehrsoldat-festgenommen/!5405118
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
       ## TAGS
       
   DIR Franco A.
   DIR Bundeswehr
   DIR BGH
   DIR Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
   DIR Flüchtlinge
   DIR Anwohner
   DIR Franco A.
   DIR Bundeswehr
   DIR Bundeswehr
   DIR Bundeswehr
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Rechte Angriffe auf Flüchtlingsheime: 251 Fälle bis Mitte Dezember
       
       Es gab 2017 weniger Straftaten gegen Flüchtlingsheime – sie bleiben aber
       weiter ein Problem. Das BKA stuft die Mehrheit der Delikte als
       rechtsmotiviert ein.
       
   DIR Bolzplatz in Eidelstedt wird eingeschränkt: Kein Sport am Sonntag
       
       Die Benutzung eines Bolzplatzes in Eidelstedt wird eingeschränkt. Grund
       dafür ist eine Folgeunterkunft für Flüchtlinge in der direkten
       Nachbarschaft.
       
   DIR Anklage gegen Bundeswehrsoldaten: Bundesanwaltschaft sieht Terrorplan
       
       Karlsruhe erhebt Anklage gegen den Soldaten Franco A. Er habe aus rechten
       Motiven heraus einen Anschlag geplant. Der BGH hatte daran Zweifel.
       
   DIR Wehrbeauftragter über Rechtsextremisten: „Wir müssen aufpassen“
       
       200 Rechtsextremisten zählte der Militärische Abschirmdienst seit 2008 in
       der Bundeswehr. Hans-Peter Bartels ruft die Soldaten zur Wachsamkeit auf.
       
   DIR Rechtsextreme in der Bundeswehr: Das Spiel mit den Zahlen
       
       200 Rechtsextreme sollen seit 2008 in der Bundeswehr aufgefallen sein. Wird
       alles nur noch schlimmer? Eine Einordnung.
       
   DIR Rechtsextreme im der Bundeswehr: Franco A.'s Kontakte zu Studenten
       
       Die Suche nach Verbindungsmännern des rechtsextremen terrorverdächtigen
       Franco A. führt zur Bundeswehr-Uni in München.