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       # taz.de -- Entscheidung zur Minisolaranlage: Guerillastrom ist jetzt legal
       
       > Sonnenstrom vom heimischen Balkon darf nun offiziell ins Haushaltsnetz.
       > Nur MieterInnen, die Module anbringen wollen, müssen fragen.
       
   IMG Bild: „Die Sonne deiner Tapferkeit hat dich fast umgebracht“, heißt es über Chef-Guerillero Che. Hier nährt sich eine PV-Dachanlage davon
       
       Die „Guerilla-Photovoltaik“ bekommt den Segen der Ingenieure. Gemeint sind
       damit Minisolaranlagen, die ihren Strom einfach über die Steckdose ins
       Netz einspeisen. Bislang agierten sie abseits der technischen Normen und
       damit in einem juristischen Graubereich.
       
       Jetzt haben der Verband der Elektrotechnik und die Deutsche Kommission
       Elektrotechnik entschieden, dass der Strom direkt ins Hausnetz fließen
       darf. Separate Leitungen müssen nicht verlegt werden. „Das ist ein längst
       überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten“, sagt
       Sönke Tangermann, Vorstand des Ökostromers Greenpeace Energy. Die Einigung
       mache „den Weg frei für die massenhafte Nutzung solcher kleinen
       PV-Anlagen“. Mieter könnten diese von nun an „problemlos auf ihrem Balkon
       anschließen“ und damit eigenen Solarstrom ernten.
       
       In einigen Ländern wie der Schweiz, in Portugal und Österreich werden die
       Stecker-Solargeräte schon länger unkompliziert genutzt; in der Branche
       spricht man von rund 200.000 Geräten, die europaweit im Einsatz seien. Für
       Deutschland sind es rund 20.000 Exemplare.
       
       An zwei weiteren Regelwerken wird noch gearbeitet. Bis Februar wird geklärt
       sein, wie die Stecker der Geräte aufgebaut sein müssen. Die gewöhnlichen
       Haussteckdosen mit Schutzkontakt werden wohl weiterhin nutzbar sein.
       Allerdings dürfte die Norm wohl für die Einspeisestecker noch eine
       mechanische Schutzvorrichtung verlangen. Damit die Geräte entsprechend
       sicher sind, wollen die Ingenieursverbände außerdem auch noch eine
       Produktnorm für die Geräte erlassen.
       
       ## Die Bürokratie
       
       Damit ist dann technisch wirklich alles geklärt. Hinfällig werden dürfte
       damit auch eine Klage von Greenpeace Energy. Der Energieversorger geht
       nämlich gerade in einer Art Musterprozess juristisch gegen die Firma
       Stromnetz Hamburg vor, die sich mit Verweis auf die fehlenden Normen noch
       weigert, solche Module in ihrem Netz zuzulassen. Der Netzbetreiber hat
       allerdings bereits signalisiert, bei Klärung der technischen Regeln keine
       Einwände mehr gegen die Kleinmodule geltend zu machen.
       
       Unterdessen bleibt noch fraglich, ob nach den Technikern auch die
       Bürokratie zu pragmatischen Regeln findet. Denn rein formal muss aktuell
       jedes Modul, selbst wenn es nur 150 Watt liefert, beim örtlichen
       Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden – ähnlich einem
       Großkraftwerk. Strom verbrauchende Geräte selbst mit zehnfacher Leistung –
       etwa ein Wasserkocher – dürfen dagegen völlig zu Recht ohne individuelle
       Anmeldung betrieben werden dürfen.
       
       Schwierigkeiten könnten weiterhin auch Mieter bekommen: Wer Module an der
       Balkonbrüstung anbringen will, muss das mit seinem Vermieter oder sogar mit
       der Eigentümergemeinschaft abstimmen. So dürfte es dann doch noch manche
       Diskussion geben – ehe die Kühlschränke im Land in großem Stil mit selbst
       erzeugtem, billigem Solarstrom laufen werden.
       
       5 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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