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       # taz.de -- Onlineangebot der „FAZ“ für Juristen: Viel Text für unbekannte Leser
       
       > Mit „Einspruch“ hat die „FAZ“ jetzt ein digitales Angebot für juristisch
       > Interessierte gestartet – als Pilotprojekt für andere Berufe.
       
   IMG Bild: Das Layout ist elegant, die Texte sind fundiert, die inhaltliche Ausrichtung ist „FAZ“-adäquat
       
       Lesen fast alle Juristen die FAZ? Oder sind fast alle FAZ-Leser Juristen?
       Es gibt da manche Vorurteile, die der FAZ-Verlag aber nicht bestätigt.
       Jedenfalls produziert die FAZ jetzt eine tägliche Ausgabe für Juristen und
       Rechts-Interessierte. Wenn das Erfolg hat, sollen spezielle Angebote für
       anderen Berufsgruppen folgen.
       
       „Einspruch“ heißt das neue Produkt. Es ist keine Zeitung, sondern ein rein
       digitales Medium, das seit Ende November jeden Abend (außer samstags) um 20
       Uhr erscheint. Es enthält alle juristisch relevanten Texte aus der FAZ des
       kommenden Tages. Im Schnitt sind das immerhin 17 Artikel aus allen
       Ressorts. Zusätzlich gibt es einmal pro Woche – am Mittwoch – das
       „Einspruch“-Magazin mit acht exklusiven Texten. Dort schreiben ebenfalls
       überwiegend FAZ-Redakteure, aber auch Gastautoren wie der konservative
       Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof.
       
       Das Layout ist elegant, die Texte sind fundiert, die inhaltliche
       Ausrichtung ist FAZ-adäquat. Im jüngsten „Einspruch“-Magazin begründet zum
       Beispiel Rechtsprofessor Volker Rieble, warum Bürgerwehren rechtlich
       zulässig sind. Und FAZ-Redakteurin Corinna Budras warnt die kommende
       Bundesregierung vor den verfassungsrechtlichen Problemen einer
       Bürgerversicherung, mit der die Regierung sicher überfordert wäre.
       
       Ein Einspruch-Abo kostet 19,90 Euro pro Monat, für FAZ-Abonennenten 9,90
       Euro. „Einspruch verkauft sich schon nach einer Woche ausnehmend gut“, sagt
       Reinhard Müller, der verantwortliche Redakteur des Projekts. Er nennt zwar
       keine Zahlen, Doch die Menge der Abogesuche scheint die Kapazitäten des
       Verlags zu überfordern. Bis zum Online-Vertragsschluss dauerte es mehr als
       40 Stunden.
       
       Einerseits will der Verlag mit der Juristen-FAZ neue Leserschichten
       erschließen. „Wer ‚Einspruch‘ gut findet, abonniert später vielleicht auch
       die FAZ oder das Digitalangebot Faz-Plus“, hofft Müller. Gerade bei
       Studenten sei das Interesse groß. Sie bekommen Einspruch für nur 4,90 Euro
       pro Monat.
       
       ## Wer soll das alles lesen?
       
       Aber auch bei den Lesern der FAZ hofft man auf viele Zusatz-Abos. Dass
       Juristen dann das FAZ-Abo kündigen und nur noch Einspruch lesen, sei nicht
       wahrscheinlich. „Juristen sind in der Regel breit interessiert“, sagt der
       Jurist Müller, „und wollen nicht nur über Rechtsfragen lesen.“ Außerdem sei
       die digitale Bündelung der juristischen Inhalte nützlich und das
       Einspruch-Magazin ein echter Mehrwert.
       
       Im Magazin finden sich vor allem superlange Texte mit im Schnitt 9.000
       Zeichen, was einer taz-Seite entspricht. Wer aber soll das alles lesen, an
       einem Mittwoch, zusätzlich zu den 17 regulären rechtsrelevanten Texten aus
       der aktuellen Print-FAZ? Der Mehrwert könnte verpuffen. Es ist deshalb zu
       erwarten, dass Autoren statt für das Einspruch-Magazin lieber für die
       reguläre FAZ schreiben wollen, denn dort haben sie zusätzlich zu den paar
       hundert Einspruch-Abonnenten auch die Chance auf immer noch rund 240.000
       FAZ-Leser.
       
       Für FAZ-Geschäftsführer Thomas Lindner ist die Juristen-FAZ Teil einer
       Strategie: „Die Digitalisierung gibt uns die Möglichkeit, mehr Varianten
       unserer Inhalte auszuspielen und zu personalisieren.“ Die FAZ will auch mit
       digitalen Produkten Gewinne erzielen. Für Einspruch wurden sogar zwei
       zusätzliche Redakteure eingestellt.
       
       Was aber könnte auf die Juristen-FAZ folgen? Eine FAZ für Börsenmakler? Für
       Ärzte? Eine Theologen-FAZ? Reinhard Müller kennt Pläne, aber schweigt.
       
       Ungewöhnlich ist der Name der Juristen-FAZ: Einspruch würde eher zum
       Rechtsmagazin einer randständigen Minderheit passen. Viele Richter erinnern
       sich noch empört an das Buch „Einspruch“ von Norbert Blüm. Untertitel:
       „Wider die Willkür an deutschen Gerichten“, Aber vielleicht sieht sich die
       konservative FAZ sogar bei den Juristen nicht mehr im maßgeblichen
       Mainstream.
       
       8 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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