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       # taz.de -- Anklage gegen Bundeswehrsoldaten: Bundesanwaltschaft sieht Terrorplan
       
       > Karlsruhe erhebt Anklage gegen den Soldaten Franco A. Er habe aus rechten
       > Motiven heraus einen Anschlag geplant. Der BGH hatte daran Zweifel.
       
   IMG Bild: Maschinenpistole und Weltkriegssoldat-Bild: Dieses Ensemble fand sich in der Kaserne von Franco A. nach dessen Festnahme
       
       BERLIN taz | Die Bundesanwaltschaft macht Ernst: Am Dienstagnachmittag gab
       sie bekannt, Anklage gegen den terrorverdächtigen Bundeswehrsoldaten Franco
       A. erhoben zu haben. Der 28-Jährige sei „hinreichend verdächtig, eine
       schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben“.
       
       Der Oberleutnant war im April festgenommen worden. Er habe aus einer
       „völkisch-nationalistischen Gesinnung“ heraus einen Anschlag auf
       hochrangige Politiker und Prominente geplant, die sich aus seiner Sicht
       besonders „flüchtlingsfreundlich“ engagiert hätten, so die
       Bundesanwaltschaft. Auf einer Liste standen die Namen von
       Bundesjustizminister Heiko Maas, der Grünen Claudia Roth oder der Gründerin
       der Amadeu Antonio Stiftung Anetta Kahane.
       
       Franco A. habe sich eigens in Bayern als syrischer Flüchtling registrieren
       lassen, um „diese fiktive Identität als die des mutmaßlichen Attentäters zu
       nutzen“, so die Ankläger. Damit habe er die Tat auf Asylbewerber lenken
       wollen. Wäre das Attentat gelungen, hätte dieses das öffentliche
       Sicherheitsgefühl „nachhaltig beeinträchtigt“. Angeklagt wird Franco A.
       auch wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das
       Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug.
       
       ## „Wesentliche Unstimmigkeiten“
       
       Eine Anklage war zuletzt fraglich: Denn Ende November hatte der
       Bundesgerichtshof den Haftbefehl von Franco A. aufgehoben. Dass ein
       Anschlagsplan tatsächlich bestand, könne nicht sicher nachgewiesen werden,
       befanden die dortigen Richter. Die Ermittlungen hätten „wesentliche
       Unstimmigkeiten“ nicht ausräumen können. So bleibe der Zweck der
       Namensliste uneindeutig. Auch wäre im Anschlagsfall der Verdacht schnell
       auf Franco A.s wahre Identität gefallen: Die Polizei hatte seine
       Fingerabdrücke bereits registriert. Auch bleibe offen, warum A. die
       potentielle Tatwaffe ausgerechnet auf dem streng überwachten Flughafen Wien
       deponiert haben sollte.
       
       Genau an diesem Versteck, auf eine Flughafentoilette, hatten Polizisten
       Franco A. das erste Mal kurzzeitig festgenommen, im Januar 2017. Die
       Bundesanwaltschaft bleibt nun dabei: Nicht nur diese Pistole, sondern noch
       drei weitere Waffen samt 1.000 Schuss Munition und 50 Sprengkörper habe A.
       bereits für seinen Anschlag besorgt, ist Karlsruhe überzeugt. Teile der
       Munition kamen aus Beständen der Bundeswehr.
       
       ## Keine Terrorgruppe
       
       Eine größere Terrorgruppe in der Bundeswehr konnte die Anklagebehörde indes
       nicht nachweisen. Sie hatte anfangs noch zwei mögliche Mittäter gesehen –
       Maximilian T. und Mathias F. Gegen die zwei bestehe derzeit kein
       hinreichender Tatverdacht mehr, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Die
       Ermittlungen gegen sie würden aber fortgesetzt.
       
       Nach der Anklage aus Karlsruhe muss nun das Oberlandesgericht
       Frankfurt/Main entscheiden, ob und in welcher Form sie diese für einen
       Prozess gegen Franco A. zulässt.
       
       12 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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