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       # taz.de -- Die was bewegt haben (III): Genug von der Warterei
       
       > Die Abinote bestimmt in Deutschland oft, wer Arzt werden kann. Lukas
       > Jäger klagte mit Erfolg gegen den Numerus Clausus fürs Medizinstudium.
       
   IMG Bild: Erfolgreich in Karlsruhe: Lukas Jäger, Kläger in Sachen NC, vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts.
       
       Hamburg taz | Man kann sich Lukas Jäger gut als Arzt im weißen Kittel
       vorstellen: groß, volle dunkle Haare, schwarze Hornbrille, gepflegter
       Vollbart, sympathisch-souveräne Ausstrahlung. Doch er ist nur
       Medizinstudent im ersten Semester – obwohl er schon 26 Jahre alt ist.
       Bundesweit bekannt wurde er als Kläger gegen den Numerus clausus bei der
       Vergabe der Medizinstudienplätze. In seinem Fall entschied das
       Bundesverfassungsgericht im Dezember, dass die Regeln in zahlreichen
       Details geändert werden müssen.
       
       Jäger kommt aus Hamburg, wo er 2010 auch sein Abitur gemacht hat. Mit einem
       Notenschnitt von 2,6 hatte er aber wenig Chancen, schnell einen
       Studienplatz zu bekommen. So setzte er ganz auf die Wartezeit. Nach vier
       Jahren klagte er zudem beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, weil ihm
       alles zu lange dauerte.
       
       Das VG Gelsenkirchen war auch der eigentliche Motor des Karlsruher
       Verfahrens. Ab 2012 legte es in Karlsruhe immer wieder neue Fälle zur
       Prüfung vor. Stets mit der gleichen Begründung: Die Abiturnote ist zu
       dominant. Es ist unzumutbar, dass jemand länger auf den Studienplatz warten
       muss, als das Studium dauert. Dass Karlsruhe letztlich über den Fall von
       Lukas Jäger entschied, war Zufall. Sein Anwalt sagte in Karlsruhe nur: „Ich
       schließe mich den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an.“
       
       ## Studienplatz nach sieben Jahren
       
       Tatsächlich hatte Jäger, als das Urteil verkündet wurde, schon einen
       Studienplatz in Marburg erhalten, nach sieben Jahren Wartezeit. Karlsruhe
       zog das Verfahren trotzdem durch. Jäger kam auch zur Urteilsverkündung und
       gab Interviews als stolzer Gewinner.
       
       Eine der Änderungen, die Karlsruhe forderte, ist jedoch eher eine
       Misstrauenserklärung gegen Leute wie ihn. Künftig sollen Studienplätze
       maximal nach vier Jahren Wartezeit vergeben werden – sonst hätten die
       Bewerber das Lernen verlernt.
       
       Jäger nimmt das aber nicht persönlich. „Ich habe die Zwischenzeit ja
       sinnvoll genutzt.“ In Marburg machte er eine Ausbildung zum
       Rettungsassistenten und arbeitete dann auch in diesem Beruf. Wenn er einmal
       Arzt ist, wird er davon sicher profitieren.
       
       1 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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