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       # taz.de -- Berliner Verschwörungs-Lehrer: Verfassungstreue auf dem Prüfstand
       
       > Der Grundschullehrer Nikolai N. ist wegen Verdachts auf Volksverhetzung
       > freigestellt. Nun wird über das politische Mäßigungsgebot diskutiert.
       
   IMG Bild: Für den „Volkslehrer“ fällt nun noch viel mehr aus
       
       Berlin taz | Die Debatte über den wegen des Verdachts auf Volksverhetzung
       angezeigten Grundschullehrer Nikolai N. geht am Dienstag weiter. Die
       SPD-Abgeordnete Maja Lasić sagte der taz, man müsse den Fall N. zum Anlass
       nehmen, um grundsätzlich über das politische Mäßigungsgebot, dem
       Landesbedienstete verpflichtet sind, zu diskutieren: „Wie weit geht das in
       den außerdienstlichen Bereich hinein?“
       
       Auch Lasićs CDU-Kollegin Hildegard Bentele hatte bereits am Montag
       gefordert, mit Blick auf den aktuellen Fall die Regelungen zur
       Verfassungstreue angestellter Lehrer im öffentlichen Dienst auf den
       Prüfstand stellen zu wollen.
       
       Lehrer N. ist nicht verbeamtet, allerdings bestehe ein „Recht zur
       personenbedingten Kündigung“, wenn die Person sich als „ungeeignet in Bezug
       auf ihre Arbeitsaufgaben“ erweise, sagte eine Sprecherin der
       Bildungsverwaltung.
       
       Am Wochenende war [1][bekannt geworden], dass der Weddinger
       Grundschullehrer Nikolai N. in seinem YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“
       Verschwörungstheorien etwa über den Terroranschlag am 11. September 2001
       verbreitet, antijüdische Positionen vertritt und „die deutsche Kultur“ im
       Unterricht nicht ausreichend vermittelt sieht. Zudem soll er auf
       Demonstrationen den Holocaust geleugnet haben und – das legen zumindest
       auch seine YouTube-Videos nahe – mit der teilweise rechtsextremen
       Reichsbürgerszene sympathisieren, die die Bundesrepublik nicht anerkennt
       und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
       
       ## Strafanzeige erstattet
       
       Die Senatsbildungsverwaltung erstattete daraufhin am Montag Strafanzeige
       wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen den Mann, der an der
       Vineta-Grundschule in Wedding Englisch, Musik und Sport unterrichtet. Seit
       Montag ist N. zudem vom Dienst freigestellt.
       
       Die Schulleitung der Vineta-Grundschule betonte zwar, N. habe sich im
       Unterricht stets „an seine Neutralitätspflicht gehalten“, seine privaten
       Ansichten hätten keine Rolle gespielt. Was aber ist für einen
       Landesbediensteten mit Vorbildfunktion für seine minderjährigen Schüler
       noch Privatsache und was nicht?
       
       „Der Lehrer hat mit seinem YouTube-Kanal ja geradezu die Öffentlichkeit
       gesucht“, sagt GEW-Berlin-Vorsitzender Tom Erdmann – also auch die
       potenzielle Aufmerksamkeit seiner SchülerInnen.
       
       Erdmann sprach sich allerdings gegen den Vorschlag der CDU-Abgeordneten
       Bentele aus, die Regelungen zum Mäßigungsgebot juristisch zu verschärfen.
       Das erinnere schnell an den sogenannten Radikalenerlass in den 1970er
       Jahren, als jede Person vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst vom
       Verfassungsschutz auf ihre Gesinnung überprüft wurde.
       
       Bildungspolitikerin Lasić will demnächst eine Fragestunde im
       Bildungsausschuss zum Thema Mäßigungsgebot beantragen. Man müsse etwa auch
       diskutieren, ob in Fällen wie N. eine sogenannte Verdachtskündigung
       ausgesprochen werden könne, statt den Betroffenen bis zur Entscheidung des
       Gerichts nur freizustellen – bei vollen Bezügen.
       
       9 Jan 2018
       
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