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       # taz.de -- Was 2018 wichtig wird in Berlin II: Es rollt beim Radgesetz
       
       > Die Aktivisten hoffen auf Ostern: Dann soll Deutschlands erstes Radgesetz
       > auch verabschiedet sein. Bis sich auf der Straße was ändert, dauert aber
       > noch.
       
   IMG Bild: Sicher ist: Gegen Schnee hilft kein Radgesetz, sondern nur die BSR
       
       Vielleicht klappt’s ja zum zweiten Jahrestag: Am 14. Juni 2016 überreichte
       der „Volksentscheid Fahrrad“ dem damaligen rot-schwarzen Senat über 100.000
       Unterschriften, die ein Volksbegehren forderten. Anderthalb Jahre später
       hat sich zwar einiges getan – aber das Berliner Radgesetz, das die
       Initiative fordert und das Rot-Rot-Grün inzwischen mit ihr zusammen
       erarbeitet hat, ist immer noch nicht in Kraft.
       
       Schien es bis zum Herbst vorstellbar, dass das Jahr 2017 noch ein gültiges
       Radgesetz erblickt, machen sich die AktivistInnen der ersten Reihe
       mittlerweile Hoffnungen, dass es bis zum Beginn des zweiten Quartals 2018
       klappt: „Ostern ist das neue Weihnachten“, sagt Denis Petri von Changing
       Cities e. V., dem Träger des Volksbegehrens. Nüchtern betrachtet, wird es
       wohl länger dauern.
       
       Zwar hat die Verkehrsverwaltung von Senatorin Regine Günther dem Senat am
       12. Dezember den fertigen Entwurf des künftigen Berliner Mobilitätsgesetzes
       vorgelegt, in den sie hunderte Einwände und Anmerkungen von Verbänden
       eingearbeitet hatte. Aber jetzt wird dieser Entwurf erst einmal dem Rat der
       Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt, dann erst kann der Senat ihn
       beschließen, und dann beginnt das parlamentarische Prozedere. Wie lange das
       dauert, kann niemand vorhersagen.
       
       Und auch, wenn irgendwann der große Tag des Inkrafttretens kommt – so ganz
       ruckzuck geht es auch dann nicht mit dem lückenlosen und sicheren
       Radverkehrsnetz, mit den Radschnellwegen und den Fahrradparkhäusern, die
       das Gesetz verspricht. Zur Konkretisierung der Ausbauziele und -pfade muss
       erst der sogenannte Radverkehrsplan beschlossen werden, für dessen
       Aufstellung das Gesetz der Verwaltung zwei Jahre Zeit gibt. Fertig muss das
       Radverkehrsnetz übrigens erst bis 2030 sein.
       
       Allerdings muss es auch nicht im Schneckentempo weitergehen. Denis Petri
       verspricht, auch auf die ParlamentarierInnen Druck zu machen. Zudem gebe es
       für die Standards des Radverkehrsplans bereits Vorgaben, die den Segen der
       Volksentscheids-Initiative haben und schon jetzt umsetzbar seien. Auch die
       Senatsverwaltung verspricht, sich ranzuhalten mit dem fahrradfreundlichen
       Umbau der Stadt: Bereits im ersten Quartal 2018 soll es losgehen mit der
       Machbarkeitsstudie für den ersten von acht Radschnellwegen: die Südostroute
       von Kreuzberg nach Britz, die zu großen Teilen entlang der A113 verläuft.
       
       1 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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