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       # taz.de -- Abtreibungsärztin und Paragraf 219a: Kristina Hänel legt Rechtsmittel ein
       
       > Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Ihr
       > Verteidiger will nach Eingang des Urteils prüfen, ob Hänel Berufung oder
       > Revision beantragt.
       
   IMG Bild: Hat sie die Rückendeckung von Linken und Grünen? Die Ärztin Kristina Hänel (Mitte)
       
       Gießen epd | Die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihr Verteidiger haben
       gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen Rechtsmittel eingelegt. Nach
       Zustellung des schriftlichen Urteils werde er prüfen, ob sie Berufung oder
       Revision beantragen, sagte Rechtsanwalt Hans Goswin Stomps am Donnerstag
       dem Evangelischen Pressedienst.
       
       Das Amtsgericht hatte die Allgemeinmedizinerin im November [1][zu einer
       Strafe von 6.000 Euro verurteilt], weil sie auf der Internetseite ihrer
       Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
       
       Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für
       Abtreibungen nach [2][Paragraf 219a des Strafgesetzbuches]. Bisher sei das
       Urteil noch nicht zugestellt, sagte Stomps. In einem Berufungsverfahren vor
       dem Landgericht würde das ganze Verfahren noch einmal aufgerollt, sagte
       Stomps der Gießener Allgemeinen am Donnerstag. Eine Revision würde eine
       reine Rechtsprüfung vor dem Oberlandesgericht bedeuten.
       
       Das Urteil gegen Hänel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Mittlerweile
       gibt es mehrere politische Initiativen, den Paragrafen 219a zu streichen.
       Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen forderten im
       Bundesrat eine Abschaffung. Im Bundestag werben [3][Linke, SPD und die
       Grünen für eine Streichung], die Union will den Paragrafen beibehalten.
       
       22 Dec 2017
       
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