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       # taz.de -- Sonderermittler in der Dieselaffäre: VW ruft Verfassungsgericht an
       
       > Der Konzern will laut Medienberichten die rechtliche Aufklärung der
       > Affäre verhindern. Drei Aktionäre hatten den Einsatz eines
       > Sonderermittlers durchgesetzt.
       
   IMG Bild: Ist die Verschleppung der Dieselaffäre noch zu stoppen?
       
       München AFP | Der Volkswagen-Konzern will Medienberichten zufolge eine
       rechtliche Aufklärung der [1][Dieselaffäre] verhindern und hat darum das
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Ein VW-Sprecher habe auf
       Anfrage eingeräumt, dass der Konzern nach Karlsruhe gegangen sei, um einen
       Sonderprüfer zu verhindern, berichtete die Süddeutsche Zeitung vorab aus
       ihrer Freitagsausgabe.
       
       Nach Informationen der Zeitung sowie von WDR und NDR will der Konzern
       verhindern, dass ein auf Antrag von Aktionären gerichtlich bestellter
       Sonderprüfer die Affäre untersucht. Über den Einsatz des Sonderermittlers
       hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im November entschieden. Den
       Recherchen zufolge argumentiert VW, durch diese Entscheidung in seinen
       Grundrechten verletzt worden zu sein.
       
       Den Berichten zufolge beantragte der Volkswagen-Konzern, dass der vom OLG
       Celle berufene Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die
       Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Das
       Verfassungsgericht habe auf Anfrage von SZ, WDR und NDR mitgeteilt, dass
       ein Entscheidungstermin „derzeit nicht absehbar“ sei.
       
       Das OLG spricht den Berichten zufolge in der schriftlichen Begründung
       seiner Entscheidung von einer „andauernden Intransparenz“ von Seiten des
       VW-Konzerns in der Abgasaffäre. VW habe ausreichend Zeit gehabt, die
       Öffentlichkeit oder zumindest die Aktionäre in Kenntnis zu setzen, wer was
       wann über die mutmaßlichen Manipulationen gewusst habe, berichtete die
       Süddeutsche Zeitung. Nichts von dem sei geschehen, selbst über den Inhalt
       des Auftrags an die Anwaltskanzlei Jones Day, die im VW-Auftrag die
       Vorgänge aufarbeiten soll, habe VW „in keiner Weise“ informiert, zitieren
       die Medien aus der Begründung des OLG Celle.
       
       Die drei Aktionäre aus den USA, die vor dem OLG Celle erfolgreich geklagt
       hatten, werden dem Bericht zufolge von der Deutschen Schutzvereinigung für
       Wertpapierbesitz (DSW) vertreten.
       
       29 Dec 2017
       
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