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       # taz.de -- Rente, Familie, Gesundheit: Das ändert sich 2018
       
       > Auf die Bürger*innen kommen neue Regelungen zu. Wir fassen
       > Gesetzesänderungen zu den Themen Rente, Arbeit, Gesundheit, Pflege und
       > Familie zusammen.
       
   IMG Bild: Immerhin: Das Kindergeld steigt leicht
       
       ## Rente
       
       – Der Beitragssatz sinkt um 0,1 Prozentpunkt auf 18,6 Prozent des
       monatlichen Bruttoeinkommens.
       
       – Mit 65 Jahren und sieben Monaten geht der Jahrgang 1953 in Altersrente.
       Das Renteneintrittsalter steigt bis 2030 auf 67 Jahre.
       
       – Die Renten für frühzeitig erwerbsunfähige Neurentner werden 2018 so
       berechnet, als hätte der Arbeitnehmer bis zu seinem 62. Lebensjahr plus
       drei weitere Monate Rentenbeiträge eingezahlt. Dadurch steigen sie
       gegenüber 2017 leicht an.
       
       – Die Neuregelungen für Betriebsrenten greifen. Das Ziel ist, mehr
       Beschäftigte einzubeziehen. Betriebsrenten für Geringverdiener (bis 2.200
       Euro Monatsbrutto) werden staatlich bezuschusst.
       
       – Die Grundzulage für Riester-Sparer wird von 154 Euro auf 175 Euro pro
       Jahr erhöht.
       
       ## Arbeit
       
       – Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern erhalten das
       Recht zu erfahren, wie ihr eigener Lohn und der vergleichbarer Kollegen
       festgelegt wird. Bei Ungleichbehandlung können sie klagen. Grundlage ist
       das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, das Lohnunterschiede zwischen Frauen
       und Männern beseitigen helfen soll.
       
       ## Hartz IV und Sozialhilfe
       
       – Die Leistungen werden angehoben. Der monatliche Satz für einen
       alleinstehenden Erwachsenen steigt von 409 auf 416 Euro. Ehe- und
       Lebenspartner erhalten 374 statt 368 Euro. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
       erhalten 316 statt 311 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren bekommen 296
       statt 291 Euro, Kleinkinder 240 statt 237 Euro im Monat. Die Sätze gelten
       im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe für Arbeitslose, für Rentner, die
       auf die Grundsicherung angewiesen sind, sowie für behinderte Menschen und,
       eingeschränkt, auch für Asylbewerber.
       
       – Rentner, die Grundsicherung beziehen, dürfen mindestens 100 Euro pro
       Monat aus eigener zusätzlicher Altersvorsorge behalten (z.B. Riester-,
       Betriebsrenten), im Einzelfall auch mehr. Bisher wurde alles angerechnet.
       
       ## Familie
       
       – Das Kindergeld steigt um zwei Euro auf 194 Euro pro Monat für das erste
       und zweite Kind, auf 200 Euro für das dritte und 225 Euro für alle weitere
       Kinder.
       
       – Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 72 auf 4.788 Euro.
       
       – Der Unterhaltsvorschuss steigt für jüngere Kinder um vier, für ältere um
       fünf Euro im Monat.
       
       – Das Mutterschutzgesetz gilt für mehr Frauen als bisher: für Schülerinnen
       und Studentinnen in Pflichtpraktika oder in einer anstellungsähnlichen
       Ausbildung, sowie für Entwicklungshelferinnen, Frauen im
       Bundesfreiwilligendienst oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige.
       
       ## Gesundheit und Pflege
       
       – Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den allein die Arbeitnehmer zu
       zahlen haben, sinkt um 0,1 Prozentpunkte auf ein Prozent des Einkommens.
       Die Krankenkassen legen selbst fest, wie viel die Versicherten tatsächlich
       zahlen.
       
       – Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, können Anfang 2019
       nachträglich überprüfen lassen, ob sie, gemessen an ihren Einnahmen im Jahr
       2018 zu hohe Beiträge gezahlt haben.
       
       – Saisonarbeiter werden künftig nur für die Zeit ihrer Tätigkeit in
       Deutschland krankenversichert. Bisher gab es viel Unklarheit, weil die
       Versicherung nach Ende der Tätigkeit weiterlief.
       
       ## Menschen mit Behinderung
       
       – Es treten weitere Regelungen aus dem Bundesteilhabegesetz in Kraft.
       
       – Das Verfahren zur Inanspruchnahme verschiedener Leistungen wird stark
       vereinfacht und in einem Antrag zusammengefasst.
       
       – Behinderten Menschen werden neue Arbeitsmöglichkeiten jenseits der
       Werkstätten für Behinderte eröffnet. (epd)
       
       1 Jan 2018
       
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   DIR Kristina Hänel
       
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