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       # taz.de -- Kommentar zur Sonntagsöffnung: 24/7 ist kein Ausdruck von Liberalität
       
       > Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ignoriert leider, dass eine
       > Stadt umso mehr Ruhezeiten braucht, je größer, hektischer und
       > touristenreicher sie ist.
       
   IMG Bild: Dieser Plakat-Parole entspricht leider auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
       
       Vielleicht wohnen sie lauschig und zurück gezogen, die Richter am
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Und können deshalb nicht so
       richtig einschätzen, was für ein Geschenk zeitweilige Ruhe in einer bald
       vier Millionen Menschen großen Stadt ist. Sonst hätten sie kaum jenes
       Urteil gefällt, das die Sonntagsruhe weiter untergräbt.
       
       Es ist nämlich genau der falsche Weg, zu meinen, je größer die Stadt ist
       und je mehr Touristen sie anzieht, umso länger müssten die Öffnungszeiten
       sein, umso mehr müsse sie mutieren zu einer „City that never sleeps“.
       Richtig ist vielmehr: je größer, umso lauter, umso hektischer – und umso
       ruhebedürftiger. Einmal pro Woche mangels Einkaufsmöglichkeiten mal in der
       Lage, ja durchaus unter Druck sein, sich nur mit Familie, Freunden oder
       auch sich selbst zu beschäftigen oder mal nichts zu tun, zur Ruhe zu
       kommen.
       
       Jetzt käme in einer Diskussionsrunde sofort wieder das Argument, das sei
       doch total unliberal und bevormundend, das müsse doch jeder selbst
       entscheiden können. Nein, eben nicht. Denn wenn Hektik und Unruhe in einer
       Gesellschaft mehr und mehr verstörte Menschen produzieren, geht das alle an
       und ist darum auch allgemein zu regeln. Genau so, wie dieselbe Gesellschaft
       vorgibt, wie schnell wo zu fahren und wie der Müll zu trennen ist.
       
       Interessanterweise macht sich die Abgeordnetenhausfraktion der Grünen,
       sonst eher im Verdacht, zu viel regeln zu wollen, hier gemein mit CDU und
       Industrie- und Handelskammer (IHK) und begrüßt das Urteil als „wichtiges
       Signal für den Tourismus in Berlin“. Es sei gut, dass die verkaufsoffenen
       Sonntage erhalten blieben. Und die IHK verweist darauf, dass Onlineshopping
       am Sonntag nicht verboten ist, und meint, dass man immer mehr Liefer- und
       Paketdiensten am besten mit möglichst wenig Einschränkungen begegnen kann.
       Wer derart 24/7 für den ultimativen Ausdruck von Liberalität hält, der hat
       nicht verstanden, worum es bei diesem Begriff eigentlich geht.
       
       23 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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