# taz.de -- Urteil zu „LuxLeaks“-Informanten gekippt: Keine Bewährungsstrafe
> Das Urteil gegen einen Informanten in der „LuxLeaks“-Affäre um
> Enthüllungen über Steuervorteile für internationale Großkonzerne wurde
> aufgehoben.
IMG Bild: Bekommt nun doch keine Bewährungsstrafe: „LuxLeaks“-Informant Antoine Deltour
Luxemburg afp | In der „LuxLeaks“-Affäre um Enthüllungen über
Steuervorteile für internationale Großkonzerne hat ein Gericht in Luxemburg
am Donnerstag das Urteil gegen den Informanten Antoine Deltour gekippt. Die
Bewährungsstrafe gegen Deltour werde aufgehoben, urteilte das Gericht. Eine
geringere Strafe für den Mitangeklagten Raphaël Halet wurde dagegen
aufrechterhalten.
Deltour war im Berufungsprozess im vergangenen März zu sechs Monaten Haft
auf Bewährung und 1.500 Euro Strafe verurteilt worden. Der Mitangeklagte
Halet erhielt eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Beide legten Berufung ein.
Die beiden Franzosen hatten fast 30.000 Dokumente entwendet, die enthüllen,
wie Luxemburg Großkonzernen bei der Vermeidung von Steuerzahlungen in
Milliardenhöhe half. Sie gaben die Dokumente 2012 an den Journalisten
Edouard Perrin weiter.
Doch erst die „LuxLeaks“-Enthüllungen des internationalen
Recherchenetzwerks ICIJ zwei Jahre später sorgten europaweit für Wirbel.
Dadurch kam damals auch der frisch gewählte EU-Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker unter Druck, der fast zwei Jahrzehnte lang
Finanzminister und Regierungschef von Luxemburg war.
11 Jan 2018
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