# taz.de -- Gerichtsurteil gegen Pegida: Seenotretter sind keine Schlepper
> Nach dem Urteil des Dresdner Landgerichts darf die fremdenfeindliche
> Bewegung die Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ nicht mehr als
> Schlepper bezeichnen.
IMG Bild: Schon vor dem Prozess mit einem optimistischen Lächeln: Axel Steiner, Sprecher von „Mission Lifeline“
Dresden epd | Die Dresdner Seenot-Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ hat
vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. In einem Unterlassungsprozess
setzte sie sich am Donnerstag gegen die fremdenfeindliche „Pegida“-Bewegung
durch. Nach einem Urteil des Dresdner Landgerichts dürfen die Seenotretter
nicht als Schlepper oder Schlepperorganisation bezeichnet werden. Bei
Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. (1aO2748/17
EV und 1aO2749/17 EV)
Die Behauptungen seien „Werturteile“, die den Verein „Mission Lifeline“ in
seinem Persönlichkeitsrecht verletzen, begründete die zuständige Richterin
Heike Kremz am Donnerstag die Entscheidung. Die in den sozialen Netzwerken
abgegebenen Äußerungen seien diffamierend und eine „Schmähung“ und
schadeten dem Verein, weil damit seine Tätigkeit eingeschränkt werde. Der
gemeinnützige Verein sei auf Spenden angewiesen. Solche Aussagen könnten
Geldgeber abhalten.
„Pegida“-Gründungsmitglied Siegfried Däbritz sowie Anhänger der
„Pegida“-Bewegung hatte im sozialen Netzwerk Facebook die Behauptung
geteilt, dass es sich bei „Mission Lifeline“ um eine „Schlepper-NGO“
handle, die sich „unerlaubt in Libyschen Gewässern aufhalte“, ihre
Besatzung und Flüchtlinge „bewusst in Gefahr“ bringe, sowie „in regem
Kontakt“ mit Schleusern stehe und sich mit Schleusern zu Treffpunkten
verabrede. Gleiches hatte zuvor die „Identitäre Bewegung“ behauptet. In
einem anderen Prozess gegen „Mission Lifeline“ war auch sie vor Gericht
gescheitert.
Wegen des Hetzens hatten die Dresdner Seenotretter eine
Unterlassungserklärung von „Pegida“ gefordert, diese hatte eine solche
jedoch nicht abgeben wollen. Lediglich der Post wurde gelöscht. Es bestehe
„Wiederholungsgefahr“, sagte die Richterin.
Lifeline-Sprecher Axel Steier zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, dem
innerhalb von vier Wochen widersprochen werden kann. Weil in der
Verhandlung nicht der gesamte Post mit einem Screenshort belegt werden
konnte, konnten die Aussagen, dass sich der Verein mit Schleusern treffe,
vom Gericht nicht bewertet werden. Der Verein hat nun zwei Drittel der
Kosten zu tragen.
Der Verein „Mission Lifeline“ betreibt mit ehrenamtlichen Crews seit
September ein Rettungsschiff im Mittelmeer. Bis jetzt konnte die Dresdner
Organisation mehr als 500 Menschen aus akuter Seenot retten. Sie musste
sich schon mehrfach gegen Anfeindungen wehren. Jeder der zweiwöchigen
Einsätze kostet den Verein eigenen Angaben zufolge rund 20.000 Euro.
12 Jan 2018
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