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       # taz.de -- Generalbundesanwalt zu IS-Ehen: Heiraten ist Terror
       
       > Deutsche Ehefrauen von IS-Kämpfern sollen wegen Mitgliedschaft in einer
       > terroristischen Vereinigung angeklagt werden.
       
   IMG Bild: Deutsche Islamistinnen auf einer Salafistenkundgebung
       
       Karlsruhe taz | Frauen, die einen IS-Kämpfer heiraten und mit ihm Kinder
       bekommen, werden damit zu Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung. So
       sieht das zumindest Generalbundesanwalt Peter Frank, der jetzt eine
       entsprechende Strafverfolgung ankündigte. Ob der Bundesgerichtshof (BGH)
       dies mitträgt, ist zweifelhaft.
       
       Rund tausend Islamisten sind bisher aus Deutschland in die Kampfgebiete in
       Syrien und im Irak ausgereist, rund 20 Prozent von ihnen sind Frauen, so
       der Verfassungsschutz. Der Generalbundesanwalt will auch dann mit voller
       strafrechtlicher Härte gegen sie vorgehen, wenn sie nicht gekämpft haben.
       
       Für den Generalbundesanwalt ist eine Frau schon dann Mitglied einer
       terroristischen Vereinigung, wenn sie „in das Herrschaftsgebiet des IS
       ausgereist ist, dort gelebt hat, einen Kämpfer geheiratet hat, mit ihm
       Kinder gezeugt hat, die sie dann im Sinne der Ideologie der
       Terrororganisation erzogen hat“. Das sagte Frank am Donnerstagabend bei
       seiner Jahrespressekonferenz in Karlsruhe. Um Mitglied in einer
       Terrorgruppe zu sein, müsse man keine Waffe in die Hand nehmen, es gebe
       auch viele andere Formen der „Einbindung“. Der Strafrahmen für die
       Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beträgt ein bis zehn
       Jahre Freiheitsstrafe.
       
       Der Bundesgerichtshof trägt diese Linie bisher aber nicht mit. In einem
       konkreten Fall hat der BGH-Ermittlungsrichter einen Haftbefehl abgelehnt.
       Frank hat deshalb eine Grundsatzentscheidung des 3. BGH-Strafsenats
       beantragt. Der ist am Bundesgerichtshof für Staatsschutzverfahren
       zuständig.
       
       ## Bisher eher nachsichtige Justiz
       
       Nach Informationen des Spiegel geht es in diesem Verfahren um die heute
       30-jährige Sibel H., die 2013 mit ihrem damaligen Mann Ali S. beim IS in
       Syrien war. Nach dem Tod von S. kehrte Sibel H. im Januar 2014 nach
       Deutschland zurück, fand aber in der Frankfurter Salafistenszene mit Deniz
       B. bald einen neuen Gefährten. Mit ihm reiste sie im März 2016 zurück ins
       IS-Gebiet und brachte im November 2016 einen gemeinsamen Sohn zur Welt.
       Zurzeit sitze das Paar, so der Spiegel, im nordirakischen Arbil in Haft.
       
       Der Bundesgerichtshof war mit den Ehefrauen von Dschihadisten bisher eher
       nachsichtig. Im Oktober 2015 bestätigte er den Freispruch von Andrea B.,
       der sogenannten Allgäuer Islamistin. Diese war 2014 mit ihren zwei Töchtern
       als Zweitfrau zu einem Kämpfer der Nusra-Front nach Syrien gezogen und ließ
       sich von ihrem Mann auch im Gebrauch eines Gewehrs unterrichten.
       
       Der 3. BGH-Strafsenat sah darin keine „Vorbereitung einer schweren
       staatsgefährdenden Gewalttat“. Andrea B. habe zwar mit der
       dschihadistischen Nusra-Front sympathisiert, habe sich aber nicht aktiv an
       Kämpfen beteiligen wollen, sondern nur sich und die Kinder verteidigen.
       Zwar gilt die Nusra-Front in Deutschland als terroristische Vereinigung. Es
       stand damals aber nicht zur Diskussion, dass B. sich mit ihrer Ausreise und
       Heirat der Nusra-Front als Mitglied angeschlossen haben könnte.
       
       26 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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