URI: 
       # taz.de -- Justizsenator über § 219a im Bundesrat: „Rückenwind für unsere Initiative“
       
       > Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt sieht einen Fortschritt für
       > den Antrag, § 219a zu streichen. In zwei Ausschüssen gebe es eine
       > Mehrheit für die Initiative.
       
   IMG Bild: Im Dezember protestierten Aktivistinnen für die Abschaffung der Paragrafen 219a und 218
       
       Taz: Herr Behrendt, diese Woche haben die Ausschüsse im Bundesrat sich mit
       Ihrem Antrag beschäftigt, § 219a StGB zu streichen. Dieser verbietet das
       „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche – und damit auch, dass Ärzt*innen auf
       ihrer Webseite darüber informieren, Abbrüche durchzuführen. Berlin,
       Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen fordern die Abschaffung des
       Paragrafen. Was haben die Beratungen ergeben? Was sagen die Ausschüsse? 
       
       Dirk Behrendt: Unsere Initiative, den § 219a zu streichen, hat zwei
       wichtige Hürden genommen: Sowohl im Ausschuss für Frauen und Jugend als
       auch im Gesundheitsausschuss gibt es eine Mehrheit für unseren Antrag.
       
       Der Antrag ist auch in den Rechtsausschuss überwiesen worden. Wie sieht es
       da auch? 
       
       Der Rechtsausschuss hat die Befassung mit dem Antrag vertagt. Das
       überrascht nicht; die Mehrheitsverhältnisse im Rechtsausschuss sind nun mal
       so, dass man dort einer Änderung eher skeptisch gegenübersteht.
       
       Also insgesamt ein eher gemischtes Ergebnis? 
       
       Nein, ich sehe das als Fortschritt. Unser Antrag hat die Mehrheit in zwei
       wichtigen Ausschüssen erhalten. Das verstehe ich als Rückenwind für unsere
       Initiative, das Recht auf Informationsfreiheit der Frau zu stärken.
       
       Ihnen geht es um Fälle wie den der Ärztin Kristina Hänel. Sie wurde wegen §
       219a im November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Die
       CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker sieht eine Verharmlosung von
       Abtreibungen darin, wenn Ärzt*innen auf ihren Webseiten schreiben, dass sie
       diese durchführen. 
       
       Diese Argumentation überzeugt mich überhaupt nicht. Einer Frau in einer
       solchen Notlage sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen
       verharmlost nichts, ganz im Gegenteil. Sie muss wissen, an wen sie sich
       wenden kann und sollte alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung
       haben. Wir reden hier explizit von sachlicher Information und nicht von
       anpreisender oder reißerischer Werbung.
       
       Wie geht es im nächsten Bundesratsplenum Anfang Februar weiter? 
       
       Anders als in anderen Parlamenten können im Bundesrat auch Anträge zur
       Abstimmung gestellt werden, über die noch nicht abschließend beraten wurde.
       Ob und wann das sinnvoll ist, überlegen wir noch.
       
       19 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Abtreibung
   DIR Schwerpunkt Paragraf 219a
   DIR Bundesrat
   DIR Dirk Behrendt
   DIR Schwerpunkt Paragraf 219a
   DIR Kristina Hänel
   DIR Paragraf 218
   DIR Lesestück Interview
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kommentar Abtreibungsparagraf: 219a ist erst der Anfang
       
       Die Union sträubt sich gegen die Abschaffung der strittigen Regelung – und
       eröffnet unfreiwillig die Debatte um das gesamte Abtreibungsrecht.
       
   DIR Verbot der „Werbung“ für Abtreibungen: „Es besteht Änderungsbedarf“
       
       Abgeordnete von SPD, Grünen, Linken und FDP sprechen erneut über §219a. Die
       Union will an der bestehenden Rechtslage festhalten.
       
   DIR CDU-Politikerin über Abtreibungsparagraf: „Das trägt zur Verharmlosung bei“
       
       Ärzt*innen sollen nicht sachlich darüber informieren dürfen, dass sie
       Abtreibungen durchführen, findet die rechtspolitische Sprecherin der
       Unionsfraktion.