# taz.de -- Justizsenator über § 219a im Bundesrat: „Rückenwind für unsere Initiative“
> Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt sieht einen Fortschritt für
> den Antrag, § 219a zu streichen. In zwei Ausschüssen gebe es eine
> Mehrheit für die Initiative.
IMG Bild: Im Dezember protestierten Aktivistinnen für die Abschaffung der Paragrafen 219a und 218
Taz: Herr Behrendt, diese Woche haben die Ausschüsse im Bundesrat sich mit
Ihrem Antrag beschäftigt, § 219a StGB zu streichen. Dieser verbietet das
„Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche – und damit auch, dass Ärzt*innen auf
ihrer Webseite darüber informieren, Abbrüche durchzuführen. Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen fordern die Abschaffung des
Paragrafen. Was haben die Beratungen ergeben? Was sagen die Ausschüsse?
Dirk Behrendt: Unsere Initiative, den § 219a zu streichen, hat zwei
wichtige Hürden genommen: Sowohl im Ausschuss für Frauen und Jugend als
auch im Gesundheitsausschuss gibt es eine Mehrheit für unseren Antrag.
Der Antrag ist auch in den Rechtsausschuss überwiesen worden. Wie sieht es
da auch?
Der Rechtsausschuss hat die Befassung mit dem Antrag vertagt. Das
überrascht nicht; die Mehrheitsverhältnisse im Rechtsausschuss sind nun mal
so, dass man dort einer Änderung eher skeptisch gegenübersteht.
Also insgesamt ein eher gemischtes Ergebnis?
Nein, ich sehe das als Fortschritt. Unser Antrag hat die Mehrheit in zwei
wichtigen Ausschüssen erhalten. Das verstehe ich als Rückenwind für unsere
Initiative, das Recht auf Informationsfreiheit der Frau zu stärken.
Ihnen geht es um Fälle wie den der Ärztin Kristina Hänel. Sie wurde wegen §
219a im November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Die
CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker sieht eine Verharmlosung von
Abtreibungen darin, wenn Ärzt*innen auf ihren Webseiten schreiben, dass sie
diese durchführen.
Diese Argumentation überzeugt mich überhaupt nicht. Einer Frau in einer
solchen Notlage sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen
verharmlost nichts, ganz im Gegenteil. Sie muss wissen, an wen sie sich
wenden kann und sollte alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung
haben. Wir reden hier explizit von sachlicher Information und nicht von
anpreisender oder reißerischer Werbung.
Wie geht es im nächsten Bundesratsplenum Anfang Februar weiter?
Anders als in anderen Parlamenten können im Bundesrat auch Anträge zur
Abstimmung gestellt werden, über die noch nicht abschließend beraten wurde.
Ob und wann das sinnvoll ist, überlegen wir noch.
19 Jan 2018
## AUTOREN
DIR Dinah Riese
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