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       # taz.de -- EuGH-Urteil zu Abschiebung in Europa: Asyl nicht nur im Ankunftsland
       
       > Ein syrischer Staatsangehöriger klagte gegen seine Rückführung nach
       > Italien. Trotz illegaler Einreise nach Deutschland kann er hier Asyl
       > beantragen.
       
   IMG Bild: Der Zaun einer zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber
       
       Luxemburg dpa | Illegal in ein EU-Land eingereiste Asylbewerber dürfen nach
       einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Weiteres in
       den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt
       haben. Es müsste vielmehr wieder ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen
       werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache
       C-360/16).
       
       Im konkreten Fall hatte ein syrischer Staatsangehöriger in Deutschland
       einen Asylantrag gestellt. Dabei wurde festgestellt, dass er zuvor bereits
       in Italien internationalen Schutz beantragt hatte. Deutschland bat Italien
       daraufhin um seine Wiederaufnahme. Als die italienischen Behörden keinen
       Einwand erhoben, lehnte Deutschland den Asylantrag des Syrers ab und
       schickte ihn wieder nach Italien. Er kehrte allerdings kurz darauf illegal
       nach Deutschland zurück.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall an den EuGH verwiesen. Im Raum
       stand unter anderem die Frage, ob Deutschland nach der illegalen Einreise
       für das weitere Asylverfahren zuständig sein könnte.
       
       Nach dem Urteil des EuGH ist das nicht automatisch der Fall. Um den
       Asylbewerber nach Italien zurückschicken zu können, müsste Deutschland aber
       erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme an die italienischen Behörden
       stellen. Versäumt Deutschland dabei die geltende Frist von gut zwei
       Monaten, kann der Betroffene einen Asylantrag in Deutschland stellen. Ab
       diesem Zeitpunkt wäre dann Deutschland für das Verfahren zuständig.
       
       Stellt er einen solchen Asylantrag nicht, hätte Deutschland erneut die
       Möglichkeit, die italienischen Behörden um Wiederaufnahme zu bitten.
       
       Nach europäischem Asylrecht und dem sogenannten Dublin-System muss ein
       EU-Land jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und
       seine Fingerabdrücke nehmen. In der Regel ist das Land, in dem ein
       Ankömmling erstmals den Boden der Europäischen Union betritt, für den
       Asylantrag zuständig.
       
       25 Jan 2018
       
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