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       # taz.de -- Verfügung aus Stuttgart: Ex-FDLR-Führer muss ausreisen
       
       > Der frühere Vizepräsident der FDLR-Miliz, der Ruander Straton Musoni,
       > darf einem Bericht zufolge nicht länger in Deutschland bleiben.
       
   IMG Bild: Straton Musoni, hier bei Prozesseröffnung in Stuttgart 2011
       
       Berlin taz | Der ehemalige Vizepräsident der im Kongo kämpfenden
       ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas),
       Straton Musoni, muss Deutschland verlassen. Wie der SWR-Rundfunk auf seiner
       Webseite berichtet, hat das Regierungspräsidium Stuttgart ihn am 12.
       Februar zur Ausreise aufgefordert. Eine Rückkehr nach Deutschland wird dem
       in Nürtingen wohnhaften Ruander für neun Jahre verboten.
       
       Die Stuttgarter Behörde wollte sich zu dem Bericht gegenüber der taz aus
       Datenschutzgründen nicht äußern. Dem SWR liegt nach eigenen Angaben aber
       die 66seitige Ablehnung von Musonis Antrag auf Aufenthaltsverlängerung vor.
       Sie weist Musonis Begründungen, warum ihm eine Rückkehr nach Ruanda nicht
       zuzumuten sei, detailliert zurück. Musoni hat demnach einen Monat Zeit, um
       Rechtsmittel einzulegen, sonst wird er ausgewiesen.
       
       Musoni und FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka waren im September 2015 vom
       Oberlandesgericht Stuttgart wegen Rädelsführerschaft einer terroristischen
       Vereinigung verurteilt worden, nach vier Jahren Prozess – Deutschlands
       erster Prozess unter dem Völkerstrafgesetzbuch. Es ging um Verbrechen, die
       die FDLR – hervorgegangen aus den Kräften, die 1994 in Ruanda den
       Völkermord an den Tutsi begingen und danach in die Demokratische Rpublik
       Kongo flohen, um sich als Guerillaarmee neu zu organisierten – 2008 und
       2009 an Zivilisten im Ostkongo verübt hatte.
       
       Musoni bekam in dem Urteil vom 28. September 2015 acht Jahre Haft;
       Murwanashyaka, zusätzlich wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen verurteilt,
       13,5 Jahre. Da beide schon seit 2009 in Untersuchungshaft saßen, kam Musoni
       noch während der Urteilsverkündung frei. Murwanashyaka blieb in Haft.
       
       Beide bestritten bis zuletzt ihre Schuld. Musoni hatte während des
       Prozesses außerdem seinen Posten als 1. Vizepräsident der FDLR
       niedergelegt, den er seit 2004 bekleidet hatte; er hatte sich von der FDLR
       distanziert und seinen Austritt aus der Organisation verkündet. Er
       bestritt, von Verbrechen der FDLR gewusst zu haben, und begründete sein
       Engagement mit dem Wunsch, ruandischen Hutu-Flüchtlingen zu helfen.
       
       Vor dem Bundesgerichtshof ist gegen das Stuttgarter Urteil Revision
       anhängig; sie soll dieses Jahr verhandelt werden. Eine Anwesenheit Musonis
       ist dafür nicht erforderlich.
       
       16 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominic Johnson
       
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