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       # taz.de -- Luftverschmutzung durch Diesel: Haft für Ministerin gefordert
       
       > Bayern muss bezahlen, da das Land keine Fahrverbote vorbereitet. Die
       > Deutsche Umwelthilfe fordert nun „Zwangshaft“ für die Umweltministerin.
       
   IMG Bild: Tauscht sie das Kostüm bald gegen Haftkleidung? Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (rechts)
       
       Der bayerischen CSU-Umweltministerin Ulrike Scharf soll „Zwangshaft“
       angedroht werden. Das fordert [1][die Deutsche Umwelthilfe (DUH)] im Streit
       über den Luftreinhalteplan für München. Die Androhung und Verhängung von
       Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro seien nicht ausreichend. „Die Justiz darf
       sich nicht endlos an der Nase herumführen lassen“, schreibt DUH-Anwalt Remo
       Klinger in einem der taz vorliegenden Schriftsatz.
       
       Anlass des Streits ist eine Klage der DUH gegen den Freistaat Bayern. Der
       bisherige Luftreinhalteplan für München müsse verschärft werden, damit dort
       endlich die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten werden. Die Klage hatte
       aber nur teilweise Erfolg. Im Februar 2017 entschied der
       Verwaltungsgerichtshof (VGH) München zwar, dass es „unausweichlich“ sei,
       den Dieselverkehr einzuschränken. Zuvor müsse allerdings noch geklärt
       werden, mit welchen Verkehrszeichen die Fahrverbote angezeigt werden und
       für welche Fahrzeuge Ausnahmen gelten.
       
       Der VGH wollte auf das Bundesverwaltungsgericht warten, das an diesem
       Donnerstag über die Frage verhandelt, ob Fahrverbote auch ohne gesetzliche
       Regelung, ohne Verkehrszeichen und ohne Plakette angeordnet werden können.
       Der VGH München wollte aber zugleich sicherstellen, dass die bayerische
       Staatsregierung nicht die Hände in den Schoß legt.
       
       Deshalb verpflichtete er das Land, Vorbereitungen für Diesel-Fahrverbote zu
       treffen, betroffene Straßen aufzulisten und die Öffentlichkeitsbeteiligung
       vorzubereiten. Schließlich solle das Land ein „vollzugsfähiges Konzept“ für
       Diesel-Fahrverbote erarbeiten.
       
       ## Weiteres Zwangsgeld angedroht
       
       Die bayerische Regierung blieb aber weitgehend untätig. Sie kritisierte,
       dass der VGH ein Konzept fordere, das „nicht der aktuell gültigen
       Rechtslage“ entspreche. Im Moment sei es „nicht zumutbar“, der
       Öffentlichkeit Fahrverbote zur Diskussion zu stellen und die Bürger somit
       zu verunsichern.
       
       Ende Januar verhängte das Verwaltungsgericht München daher auf Antrag der
       DUH ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro gegen die bayerische
       Staatsregierung. Weitere 4.000 Euro Zwangsgeld drohte das Gericht an, wenn
       nicht binnen vier Monaten mit der Öffentlichkeitsbeteiligung für die
       Fortschreibung des Luftreinhalteplans begonnen wurde. Ein Zwangsgeld ist
       keine Strafe, sondern soll Druck ausüben, damit Pflichten erfüllt werden.
       
       Die DUH hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Androhung
       von Zwangsgeld gegen den Staat sei nicht ausreichend, weil der Freistaat
       dann nur Geld „von einer Kasse in eine andere seiner Kassen“ zahle.
       
       Gegen die „Renitenz“ und „rechtsstaatswidrige Ignoranz“ der bayerischen
       Regierung seien wirkungsvollere Zwangsmittel erforderlich, schreibt Anwalt
       Remo Klinger. Er beantragte daher, „Zwangshaft“ anzudrohen, wenn sich
       Bayern weiter weigert, seine Pflichten zu erfüllen. „Zu vollstrecken“ wäre
       die Zwangshaft dann an Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Alternativ
       könne von Scharf auch die Zahlung von 25.000 Euro verlangt werden, so der
       DUH-Antrag.
       
       Es gibt kaum Beispiele, dass Zwangsgelder und Zwangshaft dem Behördenleiter
       persönlich angedroht werden. Bisher gingen die Gerichte davon aus, dass
       sich staatliche Behörden auch ohne drakonische Drohungen an Gerichtsurteile
       halten.
       
       20 Feb 2018
       
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