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       # taz.de -- Kommentar Rechtsstreit um Einsatzkosten: Mehr Chaos als Ordnung
       
       > Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat entschieden: die DFL muss die
       > Polizei für ihren Dienst bei einem Risikospiel bezahlen. Wo führt das
       > hin?
       
   IMG Bild: Polizist*innen beim Spiel Werder – HSV im November 2015. Sollte die DFL für diesen Einsatz zahlen?
       
       [1][Das Urteil vom Bremer Oberverwaltungsgericht] wirft jede Menge
       verstörende Fragen auf. Die Richter bewerteten den Gebührenbescheid der
       Polizei Bremen an die Deutsche Fußball-Liga (DFL) in Höhe von letztlich
       415.000 Euro für rechtens. Die Rechnung bezog sich auf den nicht in Auftrag
       gegebenen Sicherheitsservice beim Spiel zwischen Werder Bremen und dem
       Hamburger SV im Jahre 2015.
       
       Begründet wurde die Entscheidung mit der individuellen Zurechenbarkeit der
       Kosten. Wäre das Sicherheitspaket aber nicht auch für 300.000 Euro zu haben
       gewesen? Hat die Polizei mit ihrem martialischen Auftreten nicht erst
       Gewaltausschreitungen begünstigt? Das sind Fragen, die bislang die Ultras
       formuliert haben und die nun wohl bald auch von ihren Erzfeinden, den
       DFL-Funktionären, gestellt werden.
       
       Wenn die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols eine finanzielle
       Obergrenze hat, darf dann die DFL künftig eine von Hartz IV bezahlte Armee
       aufstellen, um die Sicherheit fürs private Vergnügen rund um die Stadien
       preiswerter zu gewährleisten? Warum sollte die DFL nur die Bremer Rechnung
       zahlen, wenn sich auch andere Bundesländer vor derlei Gebühren scheuen?
       Bleibt die Rechnung dann an den Klubs hängen und führt zur
       Wettbewerbsverzerrung? Und was bedeutet das Urteil für kulturpolitische
       Veranstaltungen, welche die größer werdende Zahl rechter Wutbürger auf die
       Barrikaden treiben? Wo beginnt da die Kostengrenze?
       
       Die Vielzahl der offenen Fragen verdeutlicht: die Entscheidung der Richter,
       die explizit mit der Bremer Gesetzgebung begründet wird, sorgt eher für
       Chaos als für Ordnung. Auf lokaler Ebene lässt sich eine Grundsatzfrage nur
       unbefriedigend lösen.
       
       In der nächsten Instanz, beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht, wird man
       es sich nicht so einfach machen können. Die DFL indes sollte sich nicht
       aus der Verantwortung stehlen. Angesichts des florierenden Geschäfts müssen
       Investitionen in die Gewaltprävention selbstverständlich sein.
       
       21 Feb 2018
       
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