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       # taz.de -- Bericht über Mafiaverdacht in Erfurt: MDR-Bericht war okay
       
       > Ein Erfurter Gastronom hatte vom MDR Schadenersatz gefordert. Das
       > Thüringer OLG in Jena weist die Forderung zurück.
       
   IMG Bild: Justizzentrum im Oberlandesgericht Thüringen
       
       Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) durfte in einem Beitrag über die
       ’Ndrangheta berichten, dass ein Erfurter Gastwirt im Verdacht steht,
       Mitglied dieser aus der süditalienischen Region Kalabrien stammenden
       Mafia-Organisation zu sein.
       
       Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden. Die Richter wiesen mit
       ihrem Urteil vom 21. Februar eine Schadenersatzforderung des Mannes über
       50.000 Euro gegen den Sender sowie die Journalisten Axel Hemmerling, Ludwig
       Kendzia und Fabio Ghelli ab. Gegen die Entscheidung wurde Revision am BGH
       zugelassen, was Abmahngebühren gegen YouTube-Kanäle angeht, die eine erste,
       beanstandete Version des Beitrags hochluden.
       
       Diese erste Fassung der MDR-Dokumentation war im November 2015 ausgestrahlt
       worden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom August
       2016 darf der Film in der Ursprungsfassung nicht mehr gezeigt werden. Im
       November 2016 legten die Autoren eine Neufassung vor, die unbeanstandet
       blieb.
       
       Der Gastwirt hatte in Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom
       30. 6. 2017 geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah
       [1][(die taz berichtete mehrfach)].Er war in dem MDR-Bericht anonymisiert
       worden. Zwar habe der MDR durch den Fernsehbeitrag die
       Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, die Verletzung sei aber nicht
       so schwerwiegend, dass die Zahlung einer Entschädigung erforderlich wäre,
       entschied das Gericht.
       
       ## Verdachtsberichte sind zulässig
       
       Die Behauptung einer Mafiazugehörigkeit des Klägers sei in dem
       beanstandeten Beitrag durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern
       lediglich als Verdacht dargestellt worden. Zu einer
       Verdachtsberichterstattung sei der MDR aufgrund seiner recherchierten
       Erkenntnisse grundsätzlich berechtigt gewesen.
       
       Im aktuellen Urteil heißt es: „Ein Mindestbestand an Beweistatsachen für
       den in dem Fernsehbericht enthaltenen Verdacht, der Kläger sei
       Finanzverwalter der ’Ndrangheta, ist aber gegeben.“ Zudem geht das Gericht
       davon aus, dass ein Lagebericht des Bundeskriminalamts zur ’Ndrangheta in
       Deutschland aus dem Jahr 2008 tatsächlich existiert, was vom Kläger in
       Zweifel gezogen wurde. In diesem Lagebericht werde der Kläger dem
       Strangio-Clan der ’Ndrangheta zugerechnet.
       
       Auch die taz befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Erfurter
       Gastronomen. Die Verhandlung findet voraussichtlich im April statt.
       
       28 Feb 2018
       
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