# taz.de -- Volksbegehren Videoüberwachung: Nicht verhältnismäßig
> Berlins Datenschutzbeauftragte kritisiert das Volksbegehren scharf. Auch
> Vertreter der Regierungskoalition winken ab.
IMG Bild: Maßlose Forderungen
Berlin taz | Mit [1][mehr als 20.000 Unterschriften] im Rücken haben die
Befürworter einer großflächigen öffentlichen Videoüberwachung am
vergangenen Freitag den Antrag auf ein Volksbegehren gestellt. Die
Innenverwaltung habe begonnen, die Gesetzesinitiative auf ihre rechtliche
Zulässigkeit zu prüfen, so Senator Andreas Geisel (SPD) am Montag auf einer
Sitzung des Innenausschusses. Schon jetzt allerdings liegen Bewertungen
vor, die genau daran erhebliche Zweifel äußern.
Scharf ist die Kritik von Berlins Datenschutzbeauftragter Maja Smoltczyk.
In einer Stellungnahme bezeichnet sie den Gesetzentwurf als
„verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Nach ihrer Ansicht lässt das
Begehren, dem gemäß 50 Orte dauerhaft per Video überwacht werden sollen,
„jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen“. Das Land Berlin verfüge zudem
nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, so Smoltczyk.
Womöglich scheitert der Antrag auf ein Volksbegehren, für dessen Erfolg
dann etwa 170.000 Unterschriften gesammelt werden müssten, schon aus einem
profaneren Grund. Bei der bisherigen Unterschriftensammlung sei nicht
darüber informiert worden, dass neben den Video- auch Tonaufnahmen erfolgen
sollen. Eine Unterschrift unter dem bisherigen Vordruck könne aber nicht
als Zustimmung dazu gewertet werden, so Smoltczyk.
Die CDU nutze die Debatte im Innenausschuss über die Kriminalitätsstatistik
2017, um sich erneut für mehr Videoüberwachung auszusprechen. Der
Linke-Abgeordnete Niklas Schrader nannte das mit Blick auf die gesunkenen
Fallzahlen einen „verzweifelten Versuch, die Notwendigkeit für neue
Polizeibefugnisse herzuleiten“. Ein von der Linksfraktion beauftragter
Gutachter hatte bereits im Januar geurteilt, [2][der Gesetzentwurf sei mit
geltendem Recht unvereinbar.]
Die Grünen-Fraktion hatte eine flächendeckende Videoüberwachung am Freitag
strikt abgelehnt: „Dem Wettbewerb nach immer schärferen Maßnahmen, die die
Freiheit einschränken, erteilen wir als Bürgerrechtspartei eine klare
Absage“, heißt es in einem Beschluss.
5 Mar 2018
## LINKS
DIR [1] /!5484339/
DIR [2] /!5475748/
## AUTOREN
DIR Erik Peter
## TAGS
DIR Volksbegehren
DIR Videoüberwachung
DIR Andreas Geisel
DIR Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
DIR Schwerpunkt Überwachung
DIR Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
DIR Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
DIR Werbung
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Videoüberwachung in Berlin: Kamera ab, Streit läuft
Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigt einen Gesetzentwurf für mehr
Videoüberwachung an, Linke und Grüne sind sauer.
DIR Berliner Initiative für Videoüberwachung: Horch und Guck bessert nach
Die Initiative für mehr Videoüberwachung überarbeitet ihren Gesetzentwurf.
Kritik, das Volksbegehren sei verfassungswidrig, weist sie zurück.
DIR Berliner Wochenkommentar I: Der Ruf nach dem Big Brother
Das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung hat die erste Hürde geschafft.
Der Senat sollte nicht nervös werden, sondern Alternativen präsentieren.
DIR Gutachten zu Volksbegehren: Mehr Videoüberwachung ist illegal
Laut einem juristischen Gutachten, das die Linksfraktion in Auftrag gegeben
hatte, ist das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung in großen Teilen
verfassungswidrig.
DIR 4 Volksbegehren im Check: Berlin begehrt
Weniger Werbung, Neuwahlen, keine Schulprivatisierung und mehr Kameras: Wer
schafft es bis zum Volksentscheid?