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       # taz.de -- Illegale Ferienwohnungen: Enteignet Airbnb!
       
       > Der Konzern ermöglicht den fortlaufenden Rechtsbruch und kommt damit auch
       > noch vor Gericht durch. Es ist an der Zeit, sich effektiv zu wehren.
       
   IMG Bild: Noch…
       
       Beim Versuch, den ausufernden Ferienwohnungsmarkt in Berlin neu zu
       regulieren, ist den Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Grünen ein
       entscheidender Fehler unterlaufen. Durchgerutscht ist ihnen der eigentlich
       zwingend notwendige neue Paragraph 1: Airbnb wird enteignet und
       zerschlagen.
       
       Anders nämlich, so scheint es, ist dem Geschäftsmodell des US-Konzerns, mit
       Sitz im Niedrigststeuerland Irland, nicht mehr beizukommen. Mehr als 25.000
       Angebote für Ferienwohnungen, überwiegend in den von Mieteinexplosionen
       betroffenen Innenstadtbezirken listet das Portal auf seiner Seite. Viele
       davon professionelle und auf Hochglanz getrimmte Appartements.
       
       Offiziell genehmigt wurde seit dem vollständigem Inkrafttreten des
       Zweckentfremdungsverbotsgesetzes 2016 lediglich ein Bruchteil davon. Ganz
       offensichtlich ermöglicht Airbnb den fortlaufenden Rechtsbruch. Weil aber
       auch Beihilfe strafbar ist, sollte dem Unternehmen die Geschäftsgrundlage
       entzogen werden.
       
       Rot-Rot-Grün hat sich auf eine [1][Gesetzesnovelle verständigt], mit der
       die bisherige Handhabung fortgeführt wird. Jeder, der seine Wohnung
       vermieten will, braucht eine Genehmigung – in Zukunft mit individueller
       Registriernummer. Immerhin ist damit der Vorschlag von
       Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) vom Tisch, die das
       Vermieten für 60 Tage im Jahr pauschal [2][erlauben wollte].
       
       ## Der Missbrauch wird weitergehen
       
       Doch auch ohne solch ein Geschenk an die Vermieter und ihre Handlanger wird
       der Missbrauch weitergehen. Mögliche Strafen für die verbotene
       Zweckentfremdung von Wohnraum von bis zu 500.000 Euro klingen zwar
       drastisch, tangieren Airbnb aber nicht. Denn der Konzern bleibt in jedem
       Fall verschont, das Risiko tragen die Vermieter.
       
       Auch für sie bleibt die Gefahr aber überschaubar, angesichts eines
       [3][Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts] vom Mittwoch. Demnach habe
       das Land Berlin zwar das Recht zu erfahren, wer hinter einem wohl illegalen
       Angebot steckt, aber Airbnb Deutschland sei für das Auskunftsersuchen der
       falsche Ansprechpartner. Man möge sich doch bitte an die Muttergesellschaft
       in Irland wenden.
       
       Hahaha: Im Airbnb Headquarter in Dublin werden sie wohl in Lachanfälle
       ausbrechen, wenn Berliner Bezirksamtsmitarbeiter danach fragen, wer
       eigentlich diese „Diana“ mit der schönen Butze im Prenzlauer Berg ist und
       dabei mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz drohen. Berlin muss handeln,
       statt sich weiter vorführen zu lassen.
       
       16 Mar 2018
       
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   DIR Erik Peter
       
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