URI: 
       # taz.de -- Neues Zweckentfremdungsverbot: Vermietung schwer gemacht
       
       > Rot-Rot-Grün verstärkt das Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen und
       > den Kampf gegen Leerstand und Abriss. Sogar Enteignungen drohen.
       
   IMG Bild: Aus Profitinteresse zum Bagger greifen, soll nicht mehr ganz so einfach möglich sein
       
       Berlin taz | In der [1][Debatte um die Regulierung von Ferienwohnungen]
       haben sich die Fachpolitiker der Regierungsfraktionen aus SPD, Linken und
       Grünen sowie aus den Bezirken gegen Stadtentwicklungssenatorin Katrin
       Lompscher (Linke) durchgesetzt.
       
       Entgegen der Pläne ihrer Verwaltung, die Vermietung der eigenen Wohnung für
       60 Tage im Jahr pauschal zu erlauben, soll im überarbeiteten
       Zweckentfremdungsverbotsgesetz die Genehmigungspflicht für die Vermietung
       der eigenen Wohnung erhalten bleiben. Das entschieden die Abgeordneten am
       Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Vorschlag der
       Senatorin hätte „nicht dazu geführt, den Graubereich zu regulieren“, so die
       Linke-Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg.
       
       Wie bisher sollen auch nach Inkrafttreten der Novelle am 1. Mai das
       einmalige Vermieten der Wohnung und die Überlassung von weniger als 50
       Prozent der Wohnfläche erlaubt bleiben. Wer seine eigenen vier Wände
       darüber hinaus Touristen zur Verfügung stellen will, muss dies auch
       zukünftig bei den Bezirksämtern beantragen. Jede Genehmigung wird mit einer
       Registriernummer versehen, die in den Anzeigen auf den Portalen angegeben
       werden muss.
       
       Neu geregelt wird zudem die Vermietung von Zweitwohnungen. Diese wird auf
       90 Tage im Jahr eingeschränkt. Laut Gennburg gibt es den „begründeten
       Verdacht“, dass viele angebliche Nebenwohnungen nie als Wohnraum genutzt
       werden. Katrin Schmidberger, Sprecherin für Stadtentwicklung der
       Grünen-Fraktion, sieht das Gesetz jetzt deutlich verschärft: „Damit geht
       Berlin sogar noch einen Schritt weiter als Bayern, das bisher das
       repressivste Gesetz in Deutschland hatte.“
       
       ## Vorgehen bei Abriss und Leerstand
       
       Auch Gennburg spricht von einer Verschärfung und verweist auf andere
       Punkte, die mit dem Gesetz neu reguliert werden. So werde bestehender
       Wohnraum zukünftig besser vor Abriss geschützt: Anders als bisher soll die
       Schaffung von Ersatzwohnraum nicht mehr als Bedingung für eine
       Abrissgenehmigung ausreichen. Neuer Wohnraum müsse im gleichen Bezirk und
       mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen werden. „Damit wagt sich der
       Gesetzgeber ziemlich weit vor“, so Gennburg.
       
       Die Strafen bei Verstößen werden auf bis zu 500.000 Euro erhöht. In einer
       gemeinsamen Erklärung der Fachpolitiker heißt es zur Begründung: „Denn
       Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnungen sind oft so
       profitabel, dass die bisher verhängten Geldstrafen einfach hingenommen
       werden.“
       
       Eingeführt wird zudem ein Treuhändermodell. Wer der Aufforderung nach
       Beseitigung einer Zweckentfremdung nicht nachkommt, kann zumindest
       vorübergehend enteignet werden. Ein eingesetzter Treuhänder kann dann für
       die Sicherung der Wohnnutzung sorgen und die dabei entstehenden Kosten dem
       Eigentümer auferlegen.
       
       12 Mar 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Archiv-Suche/!5485764&s=Erik+Peter/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
       ## TAGS
       
   DIR Ferienwohnungen
   DIR Zweckentfremdungsverbot
   DIR Katrin Lompscher
   DIR Enteignung
   DIR Zweckentfremdungsverbot
   DIR Airbnb
   DIR Zweckentfremdungsverbot
   DIR Zweckentfremdungsverbot
   DIR Ferienwohnungen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Ferienwohnungen in Berlin: Willkommen in der Illegalität
       
       Ab Mittwoch braucht jede Ferienwohnung eine Registriernummer. Doch kaum ein
       Anbieter hat sie beantragt. Jetzt drohen hohe Strafen.
       
   DIR Auskunftsrechte bei Ferienwohnungen: Airbnb schiebt ruhige Kugel in Irland
       
       Pankow will Zweckentfremdung verfolgen. Doch der deutsche Ableger des
       Portals ist laut Gerichtsurteil für die geforderten Nutzerdaten nicht
       zuständig.
       
   DIR Zweckentfremdungsverbotsgesetz: Noch Wohnung oder schon Hotel?
       
       Eine Novelle des Ferienwohnungsgesetzes stößt auf Widerstand. Auch in der
       Fraktion von Bausenatorin Katrin Lompscher.
       
   DIR Zweckentfremdung verschärft: Enteignung ist möglich
       
       Vermieten ja, aber nicht als Ferienwohnung. Das ist der Tenor bei der
       Verschärfung des Gesetzes von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher
       (Linke).
       
   DIR Gesetz gegen Ferienwohnungen: Für 60 Tage Vermieter sein
       
       Das bisherige Verbot von Ferienwohnungen blieb weitestgehend wirkungslos.
       Der Senat will das ändern – und die Vermietung auf Zeit erlauben.