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       # taz.de -- Medialer Umgang mit Paragraf 219a: Werbung ≠ Information
       
       > „Buzzfeed“ beschreibt Paragraf 219 a neuerdings als „Informationsverbot“
       > statt als „Werbeverbot“ von Abtreibungen. Gut gemeint, aber ungenau.
       
   IMG Bild: Informationshefte in einer Familienberatungsstelle. Oder sind es „Werbebroschüren“?
       
       Werbung ist Werbung, und Information ist Information. Diese Aussage
       leuchtet ein – möchte man meinen. Wenn man sich die aktuelle politische und
       mediale Debatte zum Paragrafen 219 a StGB ansieht, kommen einem aber doch
       Zweifel am Vermögen einiger Politiker*innen, diesen Unterschied zu
       erkennen.
       
       Viele Politiker*innen und Medien sagen „Werbeverbot“ für Abtreibungen, wenn
       sie über diesen Paragrafen sprechen. Eine Unschärfe – denn tatsächlich
       verbietet dieses Verbot der „Werbung“ auch Information. Deswegen werde man
       künftig nur noch von einem „Informationsverbot“ sprechen, erklärte am
       Montag Daniel Drepper, Chefredakteur von Buzzfeed Deutschland. „Das Wort
       ‚Werbeverbot‘ klingt so, als wäre es Ärztinnen lediglich verboten,
       reißerische TV-Spots zu buchen oder Sonderrabatte auf Abbrüche zu geben“,
       schreibt Drepper.
       
       Tatsächlich lautet der Titel von Paragraf 219 a: „Werbung für den Abbruch
       der Schwangerschaft“, verortet im Strafrecht bei den „Straftaten gegen das
       Leben“. Es fällt aber auch unter diese „Werbung“, wenn Ärzt*innen
       öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Zum
       Beispiel auf ihrer Webseite. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde
       deswegen im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.
       
       Seitdem diskutieren Politik und Medien das Gesetz. SPD, Grüne, FDP und
       Linke wollen, dass Information möglich wird. CDU und CSU malen
       Horrorszenarien von anpreisenden Werbeplakaten. Dass es um sachliche
       medizinische Information geht, blenden so manche Unionspolitiker*innen
       offenbar ganz bewusst aus. Er sei „sehr für intensive Information in der
       konkreten Situation“, erklärte etwa Gesundheitsminister Jens Spahn auf
       Twitter. „Aber ich bin entschieden gegen Werbung.“
       
       Dem offensiv etwas entgegenzusetzen, wie Buzzfeed es tut, ist ein guter
       Impuls in einer politischen Diskussion. Mit solchen bewussten Irreführungen
       sollte man Politiker*innen nicht durchkommen lassen. Der Begriff
       „Informationsverbot“ verwischt aber, dass CDU und CSU eigentlich nur das
       tun, was ja auch das Gesetz tut – nämlich Werbung und Information
       gleichsetzen.
       
       Guter Journalismus muss darauf immer wieder hinweisen. In jeder Meldung.
       Den gesamten Paragrafen erklären. Genau sein. Und diese Genauigkeit dann
       auch von der Politik einfordern.
       
       20 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
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