# taz.de -- Kommentar zum Haasenburg-Prozess: Kein Freispruch, keine Verurteilung
> Der vorerst letzte Prozess gegen die Heimerzieher endet ohne
> strafrechtliche Verurteilung. Auch, weil es nicht um Kinder der oberen
> Mittelschicht ging.
IMG Bild: Das Haasenburg-Heim war nicht die Odenwald-Schule
Der Prozess gegen zwei ehemalige Betreuer der Haasenburg GmBH [1][endete]
am Donnerstag nach vier Stunden mit einem Deal. Das Verfahren wird
vorläufig eingestellt, wenn die Angeklagten an das mutmaßliche Opfer je
eine Geldsumme von 750 Euro als Abgeltung für eventuell entstandene
Nachteile zahlen. Ein Freispruch ist das nicht für die beiden Männer, denen
vorgeworfen wurde, dem damals 16-jährigen Jungen mit schmerzenden
Handgriffen ein Handgelenk beschädigt und eine Ohnmacht herbeigeführt zu
haben.
Doch es ist auch keine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft kann mit dem
Deal gut Leben. Das Verfahren wurde abgekürzt, der Zeuge nicht gehört, es
gab keine Plädoyers und die Schuldfrage wurde letztendlich nicht geklärt,
auch mit Blick auf die Verantwortlichen in der Haasenburg. Ein
unpolitisches Ende. Es ist vorerst der letzte Prozess dieser Art, auch wenn
ein Ex-Heimbewohner gerade noch letzte juristische Mittel gegen die
Einstellung seines Verfahrens einlegt.
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Haasenburg-Skandals wäre wohl
[2][energischer verlaufen], wenn es hier um Kinder der oberen Mittelschicht
a la Odenwaldschule ginge, deren Eltern sich teure Anwälte leisten können.
So aber wurden von 70 Verfahren 66 eingestellt, viele Tatvorwürfe wegen
Verjährung nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft hat auch in diesem
Prozess die Glaubwürdigkeit des Klägers hinterfragt. Die Strafverfolgung in
zwei anderen Fällen beschränkte sich auf Lektüre von Akten; von den
Jugendlichen genannte Zeugen wurden nicht gehört. Eine ernsthafte
systematische Aufarbeitung des Komplexes Haasenburg steht nach wie vor aus.
Die Strafverfolgungsbehörde hat wenig dazu beigetragen, Aufklärung zu
schaffen.
Trotzdem wirft dieser Prozess, zu dem es offenbar noch kam, weil die
Generalsstaatsanwaltschaft es anordnete, ein Schlaglicht auf die
Verhältnisse in den vor vier Jahren geschlossenen Heimen.
## Haasenburg hat es jetzt nicht leichter
Und es ist nicht der letzte Akt. Denn es steht immer noch ein anderes
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht offen, bei dem der Träger gegen die
Schließung klagt, um dann zivilgerichtlich Schadenersatz einzufordern.
Hat die Heimfirma Haasenburg jetzt bessere Chancen auf Erfolg, weil es kaum
verurteilte Erzieher gibt? Eher nein. Denn zum einen sind Strafrecht und
Jugendhilferecht zwei verschiedene paar Schuhe. Strafrecht muss im Zweifel
für den Angeklagten streng auf Beweisführung achten. Eine Heimerlaubnis
muss widerrufen werden, wenn das Wohl der Kinder nicht sicher ist. Hier
zählen nicht nur einzelne Misshandlungen, sondern die auch Gesamtumstände
der Heimunterbringung.
Zum anderen könne die Gegner der Schließung aus dem Ausgang des letzten
Prozesses gerade keinen Honig saugen. Ist ein Gericht von der Unschuld
überzeugt, muss es Freispruch geben.
23 Mar 2018
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DIR Kaija Kutter
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