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       # taz.de -- Syrische Familie aus Northeim: Bald wieder vereint
       
       > Familie Haj Ali war lange getrennt. Die eine Hälfte lebte in Deutschland,
       > die andere in der Türkei. Nun dürfen alle zusammenleben – in Northeim.
       
   IMG Bild: Der Vater Maher Haj Ali
       
       Die [1][syrische Familie aus dem niedersächsischen Northeim], die so sehr
       unter dem ausgesetzten Familiennachzug leidet, dass die Kinder von einem
       Arzt für schulunfähig erklärt wurden, darf nun doch zusammenkommen. Der
       Familienvater Maher Haj Ali schickte nur ein Foto per WhatsApp: Es zeigt
       das Visum für seine Tochter Malva, gültig ab dem 4. April, ausgestellt vom
       Generalkonsulat im türkischen Izmir.
       
       Die Familie hat sich seit Oktober 2015 nicht mehr gesehen. Die Eltern
       hatten nicht genug Geld, um gemeinsam nach Europa zu reisen. Maher Haj Ali
       floh mit drei Kindern nach Deutschland, seine Frau blieb mit den vier
       Jüngsten in der Türkei. Eine der Töchter wurde auf der Flucht geboren. „Ich
       habe sie noch nie gesehen“, sagt Haj Ali im Gespräch mit der taz. Ein Arzt
       diagnostizierte bei ihm eine schwere Depression. Und auch die Kinder leiden
       unter schlimmen Albträumen, können sich nicht mehr konzentrieren und haben
       ständig Kopfschmerzen.
       
       In der Grundschule eskalierte die Situation: „Alle drei Kinder zeigen
       provokatives Verhalten und äußern, dass sie so nicht mehr leben wollen“,
       heißt es in einem Bericht der Schulleiterin. Sie setzten sich gefährlichen
       Situationen aus, kletterten auf Fensterbretter oder Treppenbrüstungen, um
       ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. „Sie äußern, dass sie damit
       erreichen möchten, dass wir ihre Mutter nach Deutschland holen“, heißt es
       in dem Bericht weiter.
       
       Die Familie versuchte den vollständigen Flüchtlingsschutz juristisch
       durchzusetzen. Doch die Haj Alis scheiterten am Oberverwaltungsgericht und
       bekamen nur den subsidiären Schutz. Für diese Gruppe ist der
       Familiennachzug noch bis August ausgesetzt.
       
       ## Humanitäre Notlage
       
       Die Haj Alis haben nun dennoch die Genehmigung bekommen. Das
       Generalkonsulat in Izmir hat sich dabei auf Paragraf 22 des
       Aufenthaltsgesetzes berufen. Der bezieht sich auf humanitäre Notlagen. Es
       müsse eine „dringende Gefahr für Leib und Leben“ im Aufenthaltsland des
       Familienteils, der nach Deutschland nachgeholt werden soll, bestehen, heißt
       es dazu aus dem Auswärtigen Amt in Berlin.
       
       Karim Alwasiti vom niedersächsischen Flüchtlingsrat ist froh, dass die
       Familie vielleicht schon in der nächsten Woche zusammenkommen kann. „Dieser
       Fall ist ein Paradebeispiel, was es für Familien bedeutet, getrennt zu
       sein.“ Hier habe es geklappt, den Paragrafen 22 anzuwenden. Solche
       Einzelfälle könnten jedoch nicht den Rechtsanspruch auf den Familiennachzug
       ersetzen.
       
       6 Apr 2018
       
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       Die Mutter ist mit vier Kindern in der Türkei, der Vater mit dreien in
       Northeim.