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       # taz.de -- Datenschutz in Berlin: „So einfach ist es eben nicht“
       
       > Der grüne Datenschutzexperte Stefan Ziller hält es für vertretbar, dass
       > Berlin das neue Datenschutzgesetz nicht zum Start der Europäischen
       > Verordnung am 25. Mai schafft.
       
   IMG Bild: Auch vom Datenschutz betroffen: die Wasseruhr
       
       taz: Herr Ziller, die neue Europäische Datenschutzverordnung gilt ab
       nächste Woche – aber den Entwurf für das Landesgesetz dazu war am
       Donnerstag erstmals in der Parlamentssitzung und droht erst am 14. Juni
       beschlossen zu werden. Wie kann das sein? 
       
       Stefan Ziller: Ja, das Europäische Parlament hat diese
       Datenschutzverordnung tatsächlich schon vor zwei Jahren beschlossen, und
       seither können sich Staaten, Bundesländer und Gemeinden darauf vorbereiten.
       
       Können oder müssen? 
       
       Können, müssen, sollten. Wobei man dazu sagen muss: Diese Europäische
       Datenschutzverordnung ist wie ein europäisches Gesetz und gilt von sich aus
       schon. Sie ermöglicht es aber den Ländern, in einem festgelegten Rahmen
       besondere Regelungen zu treffen.
       
       Wer also nichts macht, bekommt 1:1 jene Fassung, die das EU-Parlament
       beschlossen hat? 
       
       Ja, aber wir werden in Berlin mit einem neuen Landesgesetz solche
       Anpassungen beschließen, und zwar nicht erst mit drei Wochen Verzögerung:
       Wir haben uns nämlich auf eine Sondersitzung des zuständigen
       Parlamentsausschusses verständigt und werden das Gesetz so schon in der
       Plenarsitzung am 31. Mai beschließen können – das sind dann nur noch sechs
       Tage Verspätung.
       
       Und trotzdem ist Berlin wieder hinten dran. Die FDP sagt, Rot-Rot-Grün habe
       das Thema völlig verschlafen. 
       
       Jetzt könnte ich es mir einfach machen und sagen, dass die Senatsverwaltung
       für Inneres es nicht rechtzeitig hinbekommen und uns den Entwurf als
       Parlamentariern unfertig übergeben hat und wir das dann auf die Schnelle
       nachholen, was vorher nicht geklappt hat. Aber so einfach ist es auch
       nicht. Es ist eben ein komplizierter Sachverhalt. Wir hatten am Ende noch
       soviel Diskussionsbedarf, dass es leider länger gedauert hat und eine Woche
       Verzögerung raus gekommen ist, und das finde ich im Vergleich zu anderen
       Ländern vertretbar.
       
       Wenn es schon ein extra Landesgesetz gibt: Welche Besonderheiten gibt es
       denn dabei? 
       
       Jedes Bundesland hat über die Verordnung im Kern die Aufgabe,
       Datenschutzbeauftragte zu benennen und deren Befugnisse zu klären.
       
       Aber das ist doch ein alter Hut. Was ist das Neue? 
       
       Wir haben uns beispielsweise dafür entschieden, dass dort, wo es Streit
       zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Datenschutzbeauftragten gibt,
       die Vorgänge zu uns ins Parlament kommen, damit wir Abgeordnete das
       entscheiden können. Dann können wir auch sehen, ob wir noch eine weitere
       Gesetzesgrundlage für eine praktikable Regelung brauchen.
       
       Was sind spezielle Berliner Dinge, die zu klären sind? 
       
       Da sind zum Beispiel die landeseigenen Wasserbetriebe, die BWB. Bisher
       schickten die jemanden vorbei, um den Zählerstand abzulesen. Das soll
       künftig anders gehen.
       
       Wie den? 
       
       Über neue elektronische Zähler, die die Wasserbetriebe einbauen wollen. Da
       gilt für uns: Der Kunde muss immer wissen können, wann was abgelesen wird,
       und er muss widersprechen können, wenn aus der Ablesung Verbrauchsprofile
       erzeugt werden können. Dazu sagen die Wasserbetriebe, wir wollen doch nur
       einmal im Jahr elektronisch ablesen, das spart doch auch Geld. Unsere
       Aufgabe ist nun, eine Rechtsgrundlage für das jährliche, elektronische
       Ablesen zu schaffen, aber gleichzeitig zu verhindern, dass ohne
       Einwilligung und Widerspruchsrecht Verbrauchsprofile etwa durch tägliches
       elektronisches Ablesen entstehen.
       
       Senatorin Scheeres äußerte sich Dienstag kritisch zum Datenschutz: Der
       sorge dafür, dass Tausende Schulabgänger nicht mehr für Arbeitsberater
       erreichbar sind. Muss es grundsätzlich Ausnahmen geben? 
       
       Grundsätzliche Ausnahmen sehe ich kritisch, es braucht stattdessen für
       jeden Bereich klare Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
       Was spricht im konkreten Fall dagegen, dass vor Ende der Schulzeit die ja
       dafür etablierten Jugendberufsagenturen Angebote machen und die Schüler
       entscheiden, in welchem Umfang sie diese annehmen? In meinen Augen ist es
       zu spät, wenn sich diese Frage erst nach Ende der Schulzeit stellt.
       
       21 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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