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       # taz.de -- Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen: Rundfunkbeitrag vor Gericht
       
       > Karlsruhe verhandelt das Thema Rundfunkgebühren. Kritiker sollten sich
       > aber keine zu großen Hoffnungen auf eine Abschaffung machen.
       
   IMG Bild: Pro Wohnung werden derzeit 17.50 Euro im Monat fällig, auch für eine Familie oder eine WG
       
       freiburg taz | Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über
       Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites
       Gerät (Radio, Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zu viel
       geschummelt wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden
       Rundfunkbeitrag. Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein
       Staatsvertrag der Bundesländer.
       
       Pro Wohnung werden derzeit 17.50 Euro im Monat fällig, auch für eine
       Familie oder eine WG. Über 44 Millionen Wohneinheiten sind betroffen. Dass
       auch Personen zahlen müssen, die keine öffentlich-rechtlichen Sender
       nutzen, gilt schon lange. Jetzt hilft aber auch die Behauptung nicht mehr,
       man besitze gar kein Empfangsgerät.
       
       Dagegen hat sich eine bundesweit aktive Bewegung gebildet, die den
       „Zwangsbeitrag“ ablehnt und teilweise der AfD nahesteht. Der
       öffentlich-rechtliche Rundfunk sei einseitig und überflüssig. Der
       Rundfunkbeitrag sei daher unsozial und willkürlich. Die Gegner haben
       Beiträge nicht bezahlt und gegen die Zwangsvollstreckung Hunderte
       Gerichtsverfahren eingeleitet.
       
       Bisher hatten die Gegner des Rundfunkbeitrags vor Gericht aber keine
       Chance, denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Reform in drei
       Leitentscheidungen umfassend abgesegnet.
       
       ## In fast jeder Wohnung ein Empfangsgerät
       
       Im März 2016 entschied Leipzig, dass der Gesetzgeber die Wohnung zum
       Anknüpfungspunkt des Beitrags machen durfte, weil dies praktikabel ist und
       sich in fast jeder Wohnung ein Empfangsgerät befinde. Im Dezember 2016
       wurden die Regeln zur Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen
       bestätigt. Und im Januar 2017 akzeptierten die Richter, dass die Inhaber
       von Zweitwohnungen zweimal Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.
       
       In Karlsruhe sind rund 150 Verfassungsbeschwerden anhängig, von denen die
       Richter vier zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch und Donnerstag
       ausgewählt haben – die taz wird vor Ort sein. Das Urteil wird erst Monate
       später verkündet.
       
       Die Kritiker sollten nicht zu viele Hoffnungen auf das
       Bundesverfassungsgericht setzen. Karlsruhe hat dem öffentlich-rechtlichen
       Rundfunk wegen seiner wichtigen Funktion für die Demokratie eine Bestands-
       und Entwicklungsgarantie gegeben und hält auch eine verlässliche und
       ausreichende Finanzierung für verfassungsrechtlich geboten.
       
       16 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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