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       # taz.de -- Nicht notwendiger Zugriff auf Daten: „Das ist Erpressung“
       
       > Facebook und Google verstoßen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung,
       > meint Netzaktivist Max Schrems. Er fordert Milliardenstrafen.
       
   IMG Bild: Der Österreicher Max Schrems ist zuversichtlich, dass er auch diesmal die großen Internetkonzerne zu mehr Datenschutz zwingen kann
       
       Berlin taz/dpa | Seit Freitag gilt nach einer zweijährigen Übergangsphase
       die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nur wenige Stunden nach
       Inkrafttreten der Regeln, die Internetnutzern mehr Souveränität über ihre
       Daten geben sollen, reichte der von Jurist und Netzaktivist Max Schrems
       gegründete [1][Verein Noyb] erste Beschwerden gegen Google und Facebook
       sowie dessen Dienste Instagram und WhatsApp ein. Die würden mit
       „Zwangszustimmungen“ gegen die DSGVO verstoßen, so die Einschätzung des
       Vereins.
       
       Noyb wendete sich an vier Aufsichtsbehörden: in Frankreich, Belgien, Wien
       und Hamburg. „Facebook hat sogar Konten von User geblockt, die keine
       Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl: das Konto löschen
       oder auf den Button drücken. Das ist schlicht Erpressung“, so Schrems.
       
       Die DSGVO verbietet solchen Zwang zur Zustimmung und sieht auch ein
       sogenanntes Koppelungsverbot vor. Demnach darf ein Anbieter die Nutzung der
       Dienstleistung nicht davon abhängig machen, ob ein User seine Zustimmung
       zur Datennutzung abgibt. Schrems erklärt: „Es ist simpel: Für alles, das
       strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox.
       Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können.“
       
       Der Wiener Jurist war schon mehrfach mit Klagen erfolgreich. 2015 kippte
       etwa der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur
       Datenübertragung in die USA.
       
       Die neue Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, Andrea
       Jelinek, bestätigte die Beschwerde gegen Facebook. „Wir prüfen den Fall
       gerade“, sagte Jelinek, die auch Chefin der österreichischen
       Datenschutzbehörde ist.
       
       Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen zukünftig hohe
       finanzielle Sanktionen – bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
       sind möglich. Nyob beziffert den Strafrahmen seiner Beschwerden demnach auf
       über 7 Milliarden Euro. Schrems glaubt zwar nicht, dass sofort Sanktionen
       in dieser Größenordnung verhängt werden, „aber die Konzerne haben hier
       absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende
       Strafe.“
       
       27 May 2018
       
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